Bau- und Verkehrsdepartement fördert Stadtgrün von Privatpersonen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Da immer mehr Privatpersonen einen Beitrag zur Stadtbegrünung leisten möchten, ermöglicht der Kanton das Aufstellen von privaten Pflanzen im öffentlichen Raum. Für kleine Pflanzentöpfe direkt an der eigenen Liegenschaft ist keine Bewilligung notwendig. Pflanzentröge mit einer Abmessung von bis zu 80x60 cm brauchen lediglich eine Meldung und grössere Pflanzentröge erfordern ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Voraussetzungen für die Pflanzgefässe sind, dass die Pflanzen gepflegt werden und auf dem Trottoir ausreichend Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger bleibt.
Das Bau- und Verkehrsdepartement fördert, dass Privatpersonen in ihrer Strasse Pflanzen aufstellen. Die notwendige Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) trat vergangene Woche in Kraft. Das Aufstellen von privaten Pflanzen im öffentlichen Raum soll niederschwellig und einfach möglich sein. Das Anliegen entspricht zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung.
Einzelne Töpfe mit einem Durchmesser von unter 50 cm können direkt an der eigenen Liegenschaft aufgestellt werden. Eine Bewilligung oder Meldung ist dafür nicht notwendig. Voraussetzung ist unter anderem, dass auf dem Trottoir mindestens 1.5 Meter für Fussgängerinnen und Fussgänger frei bleibt und die Pflanzengefässe unterhalten und gepflegt werden.
Grosse Pflanzentröge, die von Hand nicht einfach verstellt werden können, mit einer Abmessung ab 80x60 cm und über 50 cm Meter Höhe benötigen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. So kann die Allmendverwaltung sicherstellen, dass der öffentliche Raum weiterhin allen zur Verfügung steht. Kleinere Pflanzentröge, die direkt an der eigenen Liegenschaft aufgestellt werden, müssen der Allmendverwaltung lediglich über ein Webformular vorab gemeldet werden. Wer innert fünf Arbeitstagen keine entgegenstehende Rückmeldung erhält, kann die Pflanzen aufstellen.
Hinweise
Die ausführliche Richtlinie über das Aufstellen von privaten Pflanzengefässen im öffentlichen Raum findet sich unter: www.tiefbauamt.bs.ch/pflanztoepfe
Weitere Auskünfte
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