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Neue Poller-Anlage für die Freie Strasse

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Ab heute bis Mitte November 2024 installiert das Bau- und Verkehrsdepartement beim Bankverein eine neue Poller-Anlage. Die Anlage wird ab Anfang Januar 2025 die Zufahrt in die Freie Strasse regeln und die bestehenden Verkehrsregeln verdeutlichen. Bis im Frühjahr 2026 leisten insgesamt fünf Poller-Anlagen einen Beitrag zu einer attraktiven, fussgängerfreundlichen Basler Innenstadt.

Bild Standort Poller-Anlage Freie Strasse
© BVD

Seit Anfang 2016 heben und senken sich die Poller oben am Spalenberg und regeln so die Zufahrt in die fussgängerfreundliche Kernzone der Innenstadt. Die Pilotanlage hat gezeigt, dass gerade auswärtige Besucherinnen und Besucher die Zufahrtsbeschränkung dank Pollern besser erkennen und einhalten. Der Grosse Rat hat in der Folge weitere Poller-Anlagen an den Zufahrten zur Innenstadt bewilligt. Die versenkbaren Poller verbessern die Aufenthalts- und Wohnqualität in der Innenstadt. Sie verdeutlichen die Verkehrsregeln und entlasten die Kantonspolizei bei ihrer Aufgabe, das Einhalten der Zufahrtsregelung durchzusetzen und leisten so einen Beitrag zu einer attraktiven, fussgängerfreundlichen Basler Innenstadt.

Die erste der neuen Anlagen installiert das Bau- und Verkehrsdepartement ab dem 22. Oktober 2024 bei der Zufahrt in die Freien Strasse am Bankverein. Die Arbeiten werden bis circa Mitte November dauern. Im Rahmen der noch laufenden Erneuerung der Freien Strasse wurden bereits die notwendigen Schächte angelegt, so dass dort keine Grabarbeiten mehr notwendig sind. Die Anlage bei der Freien Strasse wird voraussichtlich im Januar 2025 in Betrieb gehen. 

Voraussichtlich bis im Mai 2025 wird das Bau- und Verkehrsdepartement auch die Poller-Anlagen in der Kasernenstrasse und Stadthausgasse installieren und die bestehende Anlage am Spalenberg umgebaut. Die Anlage in der Rittergasse folgt bis vor der Fasnacht 2026. 

Zufahrt zur Innenstadt wie bisher möglich
An den Zufahrtsregelungen zur Kernzone Innenstadt gibt es keine Änderungen. Die Zufahrt zum Güterumschlag ist montags bis samstags von 5 bis 11 Uhr ohne Bewilligung möglich: Induktionsschlaufen im Boden erkennen Fahrzeuge vor den Pollern und die mechanischen Sperren senken sich während den Güterumschlagszeiten automatisch. Eine automatische Nummernschilderkennung erlaubt Anwohnerinnen und Anwohner und weiteren Berechtigten ausserhalb der Güterumschlagszeiten die Zufahrt. Zufahrtsbewilligungen sind über die Motorfahrzeugkontrolle erhältlich. Zudem ist es auch möglich mittels eines QR-Codes auf der Zufahrtsbewilligung die Poller zu senken und. Die QR-Codes werden über eine den Pollern vorgelagerte Bediensäule eingelesen. Die Bediensäule ist zudem über Sprechfunk mit einer Zentrale verbunden, welche die Poller bei Berechtigung ebenfalls senken kann. 

Weitere Auskünfte

Daniel Hofer

Co-Leiter Kommunikation, Bau-und Verkehrsdepartement

Bau- und Verkehrsdepartement

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4051 Basel

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