Runder Tisch "Einfacher Bauen" – Ein Blick auf die gemeinsamen Fortschritte
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements, des SIA BS, des BSA BS und COUNTDOWN2030
Bauen soll einfacher werden – das ist das erklärte Ziel des Runden Tisches „Einfacher Bauen“, der auf Initiative der Vorsteherin des Bau- und Verkehrsdepartements seit Sommer 2023 bereits viermal mit Fachverbänden, Parlamentariern sowie Experten aus Architektur, Bauwesen und der Wirtschaft zusammenkam. In diesen Gesprächen wurden sowohl bereits umgesetzte Massnahmen erörtert als auch neue Ansätze diskutiert, um Bauvorhaben effizienter zu gestalten und eine zeitgenössische Baukultur zu fördern. Dazu gehören unter anderem Erleichterungen beim Umbau gemäss Motion der Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rats sowie eine Stärkung des Leitbehörden-Prinzips. Zudem sollen kantonale Fachstellen und Behörden stärker für den bewussten Umgang mit ihrem Ermessensspielraum sensibilisiert werden.
Herausforderungen und Chancen – Die Ausgangslage
Bauen ist komplex: Bauwillige, Planende und Behörden stehen beim Thema Bauen vor vielen Herausforderungen. Zu den gestalterischen und technischen Anforderungen kommen Themen wie Verdichtung, Klima- und Wohnraumschutz hinzu. Die Vielzahl von Vorschriften, daraus entstehende Zielkonflikte und die Dichte weiterer Regulierungen machen Genehmigungsverfahren aufwendig und langwierig.
Im Sommer 2023 traf sich der runde Tisch zum ersten Mal, dies mit dem Ziel einer Auslegeordnung. Die Diskussion führte zur Identifikation folgender Schwerpunktthemen:
- Verkürzung der Bewilligungsverfahren insbesondere durch Stärkung der Leitfunktion des Bau- und Gastgewerbeinspektorats
- Zusammentragen von Erkenntnissen zum einfachen und effizienten Bauen anhand eines durch den Kanton begleiteten Pilotprojektes
- Prüfung und gegebenenfalls Anpassung gesetzlicher Grundlagen, insbesondere für Umbauprojekte
Drei Arbeitsgruppen - Verfahren, Anreize und Umbauordnung - nahmen daraufhin ihre Arbeit auf. Vom SIA Basel wurde darauf hingewiesen, dass der SIA Schweiz zurzeit sein Normenwerk im Hinblick auf die Schaffung einer Umbauordnung überprüft.
Konkrete Fortschritte – Die Ergebnisse des vierten Runden Tisches
An der jüngsten Zusammenkunft im Dezember 2024 wurden die Erkenntnisse aus den Arbeitsgruppen zusammengetragen und können wie folgt zusammengefasst werden:
1. Effizientere Bewilligungsverfahren und bessere Abstimmung innerhalb der Behörde
- Es wurden Hearings mit ArchitektInnen durchgeführt, um die Resultate der beiden Umfragen, die des SIA Basel und die des BVD, besser zu verstehen. Hierbei wurde deutlich, dass das BGI eine starke koordinierende Rolle innerhalb der beteiligten Fachstellen wahrnehmen muss. Auflagen und Forderungen unterschiedlicher Fachstellen sollen innerhalb der vorgegebenen Fristen vorliegen und durch das BGI koordiniert werden können. Dem Regierungsrat wird eine Änderung der Vorordnung vorgelegt, welche die Stärkung der Leitfunktion des BGI verankert.
- Die Dauer der Bewilligungsverfahren muss kürzer werden. Dafür wurden die personellen Ressourcen im BGI im vergangenen Jahr erhöht. Gleichzeitig wurde die Erreichbarkeit der BauinspektorInnen ausgebaut. Die Digitalisierung des Bewilligungsverfahrens macht das Verfahren durch paralleles Arbeiten der Fachstellen effizienter.
- Die durch die Planenden stark kritisierte Aufhebung der Gebietszuteilung der BauinspektorInnen besteht weiterhin. Die organisatorische Anpassung zeigt indessen Wirkung hinsichtlich der Abarbeitung der angestauten Dossiers. Der Kanton nimmt die anhaltende Kritik ernst und evaluiert fortlaufend die Auswirkungen der Massnahme. Spätestens Ende 2025 werden ein Fazit gezogen und eventuelle Anpassungen geprüft.
2. Ermessensspielraum gezielt nutzen
- Die Komplexität der Bauaufgaben und die zunehmende Dichte von Reglementierungen und Auflagen schaffen teilweise unüberwindbare Hürden im Bewilligungsverfahren. Das BGI in seiner Funktion als Leitbehörde und die rund 50 Fachstellen, die im Bewilligungsverfahren Auflagen formulieren, werden zeitnah sensibilisiert, damit künftig die bestehenden Ermessensspielräume besser genutzt werden; so können insbesondere Zielkonflikte innerhalb der Verwaltung gelöst werden.
- Informationsveranstaltungen für Fachpersonen in Zusammenarbeit mit den Verbänden sollen den Austausch fördern und das gegenseitige Verständnis stärken.
3. Digitalisierung bringt Tempo und Transparenz in die Verfahren
- Die digitale Baueingabe nimmt Form an: Ab März 2025 müssen Baubegehren nur noch zweifach eingereicht werden. Das BGI erfasst und verteilt die Unterlagen digital. So können die Fachstellen parallel an den Bewilligungsdossiers arbeiten – ein Meilenstein für schnellere Genehmigungen.
- Die komplette digitale Erfassung der Baubegehren erfolgt ab der zweiten Jahreshälfte. Nebst vieler Vereinfachungen, um vollständige Dossiers erstellen zu können, soll langfristig die Verfahrensabwicklung transparenter werden, indem die Planenden Informationen über den Stand der Bewilligung erhalten.
4. Klimaziel Netto-Null: Bauen im Bestand fördern
Bis 2037 sollen Gebäude CO2-neutral betrieben werden. Das hat die Basler Bevölkerung bestimmt und in die Kantonsverfassung aufgenommen. Weitere Bemühungen sind bis 2050 zu tätigen, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Die Arbeitsgruppen Anreize und Umbauordnung untersuchte Massnahmen, wie Bauwillige, Planende und Behörden in ihrer Arbeit unterstützt werden können, damit die gesteckten Klimaziele erreicht, ja sogar vielleicht übertroffen werden können:
- Umbauen muss gegenüber dem Neubau gestärkt werden. Eine BVD-interne Arbeitsgruppe hat sich hierzu erste Überlegungen gemacht und es zeigen sich drei Stossrichtungen: Es sollen erstens städtebaulich und ökologisch gewünschte Mehrnutzungen zur Innenverdichtung im Rahmen der baurechtlichen Grundordnung ermöglicht werden. Zweitens sollen Anpassungen im Bestandesschutz den Umbau im Bestand fördern. Und drittens soll untersucht werden, ob der Bestandesumbau gefördert werden kann, indem die Anwendung von Normen bspw. auf sicherheitsrelevante Bereiche eingeschränkt wird. Diese ersten Lösungsskizzen sollen der grossrätlichen Bau- und Raumplanungskommission vorgelegt werden, welche durch ihre eigene Motion betreffend die Vereinfachung des Baubewilligungswesens die Diskussion zur Anpassung der baurechtlichen Grundlagen ins Rollen gebracht hat.
- Ebenso trugen Herabsetzungen von Schwellenwerten zur Vereinfachung des Bauens bei. Letzteres wurde mit der Anhebung der Bagatellgrenze im Bereich der Erdbebenertüchtigung bereits umgesetzt. Ebenso sind konkrete Vereinfachungen beim Brandschutz ab diesem Jahr in Kraft.
- Pilotprojekte, die neue Ansätze verfolgen und dadurch einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele vorweisen, sollen möglich gemacht werden.
- Mit Blick auf die Umsetzung der Klimaziele müssen die Fachstellen des Kantons über Ressourcen in Form von gut ausgebildeten Fachleuten verfügen, um die Verfahren effizient bearbeiten zu können.
Ein Blick nach vorne
Das Beispiel des runden Tisches zeigt, es kann etwas bewegt werden. Die Voraussetzung dazu ist gegenseitiges Verständnis, Offenheit und auch Gelassenheit und Zielorientierung in der Diskussion. Es kann nicht jede Differenz bereinigt werden, auch das hat der runde Tisch gezeigt. Aber mit Engagement und Kreativität finden Ideen nahrhaften Boden für Auswege und Visionen wachsen zu lassen. Das Gespräch soll weitergeführt werden, um die gemeinsam erarbeiteten Massnahmen voran zu treiben, zu verfolgen, zu ergänzen und zu verfeinern. Der genaue Rahmen dafür ist noch in Planung. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat eine interne Arbeitsgruppe Umbauen im Bestand geformt, die die möglichen Stossrichtungen untersucht und den runden Tisch in seiner neuen Form begleiten und unterstützen wird.
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Bau- und Verkehrsdepartement
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