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Erziehungsdepartement gibt Tagesbetreuungsgesetz in die Vernehmlassung

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Medienmitteilung des Ressorts Dienste -- Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt lädt interessierte Kreise und politische Parteien ein bis Ende September zum Gesetztesentwurf für ein neues Tagesbetreuungsgesetz Stellung zu nehmen. Ziel des neuen Erlasses ist es die gesetzliche Grundlage für die vielfältigen Angebote der Tagesbetreuung zu schaffen und damit einen kontinuierlichen Ausbau zu ermöglichen.

Die gesetzliche Basis für den gesamten Bereich der Tagesbetreuung befindet sich heute im Jugendhilfegesetz. Mit geeigneten Betreuungsangeboten soll gefährdeten Kindern und Jugendlichen geholfen werden. Die gesellschaftliche Entwicklung und die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann verlangen heute eine Ausdehnung dieser Angebote auch für Kinder erwerbstätiger Eltern, die ohne finanzielle Not einer ausserhäuslichen Tätigkeit nachgehen. Mit dem Gesetzesentwurf, der in diesen Tagen vom Erziehungsdepartement in die Vernehmlassung gegeben wurde, soll dieser Realität Rechnung getragen werden.

In den letzten Jahren sind verschiedenste politische Vorstösse im Grossen Rat lanciert worden. Auch ist eine unformulierte Initiative zur Tagesbetreuung eingereicht worden. Ziel dieser Vorstösse ist der rasche Ausbau des Tagesbetreuungsangebotes. Weiter verlangen auch Arbeitgeber, dass der Kanton zusätzlich zu deren eigenen Angeboten eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung von Plätzen übernimmt. Die Gesetzesvorlage nimmt die verschiedenen Anliegen auf und macht in einem schlanken Entwurf einen realisierbaren und finanzierbaren Vorschlag. Bis Ende September haben interessierte Kreise die Möglichkeit, zum Gesetzesentwurf und den gezielten Vernehmlassungsfragen Stellung zu nehmen. Der aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete Gesetzesentwurf soll dem Grossen Rat unverzüglich vorgelegt werden. Dadurch kann zwar die Berichterstattungsfrist für die Initiative nicht eingehalten werden. Der Grosse Rat wurde vor den Sommerferien anlässlich der Diskussion eines entsprechenden Vorstosses orientiert, dass wesentliche Ziele der Initiative Bestandteil des Gesetzesentwurfs sein werden und dass deshalb eine gemeinsame Behandlung von Initiative und Gesetzesentwurf aus der Sicht der Regierung Sinn macht.

(Interessierte Kreise können die Unterlagen schriftlich bei folgender Adresse bestellen: Erziehungsdepartement, Ressort Dienste, Abteilung Tagesbetreuung, Postfach, 4001 Basel).

Weitere Auskünfte

Dr. Cornelia Conzelmann Leiterin Abteilung Tagesbetreuung Erziehungsdepartement/Ressort Dienste Telefon 061 267 43 21, Fax 061 267 84 94

Erziehungsdepartement

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