Ambulante Logopädie in Riehen und Bettingen
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Auf Antrag der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen (GSR) sind die GSR und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt übereingekommen die Leistungsvereinbarung betreffend die ambulante Logopädie in Riehen und Bettingen auf den 1. Januar 2004 aufzulösen. Der Logopädische Dienst Basel-Stadt (LPD) wird somit neu auch Kinder und Jugendliche mit Sprachgebrechen aus Riehen und Bettingen abklären und wo nötig behandeln.
Gemäss Verordnung betreffend Abklärung und Behandlung von Sprachgebrechen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Kanton für die Sprachheilbehandlung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich (Logopädie- und Legastheniebehandlung). Bisher hat die GSR diese Aufgabe im Auftrag des Kantons für die Gemeinden Riehen und Bettingen erfüllt. Auf Antrag der GSR wurde diese Leistungsvereinbarung mit dem Erziehungsdepartement auf Ende 2003 aufgelöst. Die Versorgung übernimmt ab 1. Januar 2004 der LPD Basel-Stadt. Bereits laufende Behandlungen werden durch die bisherigen Logopädinnen der GSR weitergeführt. Auch das Ambulatorium Bäumlihof wird am gleichen Standort beibehalten. Bis auf weiteres kann der LPD zudem die Räumlichkeiten der GSR mitbenutzen.
Für Kinder und Jugendliche von Riehen und Bettingen mit Sprachproblemen ändert sich nichts durch die Auflösung der Leistungsvereinbarung mit der GSR. Die zentrale Führung vermindert dagegen administrative Doppelspurigkeiten und verbessert den Einsatz der personellen Ressourcen. Die GSR wird sich auf ihre Kernkompetenzen im Bereich der Sonderschulung von Kindern mit Kommunikationsstörungen und der integrativen Schulung von Kindern mit Hörproblemen konzentrieren.
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