Die Hitzeferien werden abgeschafft
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Medienmitteilung des Ressorts Schulen -- Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat beschlossen die Hitzeferien per diesen Sommer abzuschaffen weil sie sachlich nicht mehr begründbar sind. Basel-Stadt war der einzige Deutschschweizer Kanton in dem noch eine Hitzefrei-Regelung bestand.
Viele Kinder und Jugendliche hielten sich an den hitzefreien Nachmittagen ungeschützt und unbeaufsichtigt im Freien auf. Dies läuft dem Grundgedanken der Hitzeferien, nämlich die Kinder vor Hitze und Schadstoffbelastungen zu schützen, grundlegend zuwider. Der Schulärztliche Dienst (SäD) hält in seiner Stellungnahme vom letzten Sommer den Unterricht bis zu einer Aussentemperatur von maximal 35 Grad für zumutbar, wenn gewisse Anpassungen an die Hitze vorgenommen würden. Wie der Unterricht an den Hitzetagen organisiert wird, liegt künftig in der Verantwortung der Schulen und der Lehrkräfte.
Ausserdem waren die Hitzeferien eine zusätzliche Belastung für berufstätige Eltern, weil sie innerhalb von kürzester Zeit eine Betreuung für ihre Kinder organisieren mussten. Das Gleichstellungsbüro des Kantons Basel-Stadt wies in seiner Bitte um Überprüfung der Hitzefrei-Regelung vom letzten Sommer darauf hin, dass die Hitzeferien berufstätige Mütter benachteiligten, weil vor allem sie für die Kinderbetreuung zuständig seien und an den hitzefreien Nachmittagen entweder kurzfristig den Arbeitsplatz verlassen, eine ausserschulische Betreuung organisieren oder die Kinder sich selbst hätten überlassen müssen.
Hitzeferien gab es in Basel-Stadt seit 1975. Alle Schulen – mit Ausnahme der Kindergärten, der Berufsschulen, der Schule für Brückenangebote und der Tagesschulen – hatten frei, wenn das Thermometer morgens um 8.30 Uhr mehr als 21 Grad Celsius anzeigte und die relative Luftfeuchtigkeit bei über 70 Prozent lag. Die Hitzeferien beruhten auf einer internen Weisung des damaligen Vorstehers des Erziehungsdepartements, Arnold Schneider. Die Aufhebung interner Weisungen liegt in der Kompetenz der Departementsvorsteherinnen und Departemenstvorsteher.
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