Aufnahmeprüfung: 68 Schülerinnen und Schüler verbesserten sich
MedienmitteilungErziehungsdepartement
In der Aufnahmeprüfung von der Orientierungsschule (OS) ins Gymnasium und in den E-Zug der Weiterbildungsschule (WBS) haben 68 Schülerinnen und Schüler ihre Qualifikation verbessert. Bei 394 wurde der Zuteilungsentscheid der OS bestätigt.
462 Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen der Orientierungsschule haben kurz vor den Frühlingsferien eine freiwillige Aufnahmeprüfung abgelegt. Mit dieser Prüfung erhielten sie die Chance, den Übertrittsentscheid der Orientierungsschule zu korrigieren. 68 konnten diese Chance wahrnehmen, bei 394 Schülerinnen und Schülern wurde der Entscheid der Orientierungsschule bestätigt.
25 Schülerinnen und Schüler, die von der OS dem E-Zug der Weiterbildungsschule zugeteilt worden waren, haben nun die definitive Aufnahme ins Gymnasium erreicht. Von ihnen hatten 17 von der OS einen E-Zug-Entscheid erhalten, der auch den provisorischen Eintritt ins Gymnasium erlaubt hätte. Sie können nun definitiv und ohne Probezeit ins Gymnasium eintreten. 8 waren definitiv in den E-Zug der WBS eingeteilt worden und haben sich nun mit der Prüfung die Umteilung ins Gymnasium erworben.
43 OS-Absolventen, die von der OS in den A-Zug der WBS eingeteilt worden waren, haben mit der Prüfung die definitive Aufnahme in den E-Zug der WBS geschafft. Von ihnen hatten 25 einen A-Zug-Entscheid, der auch den provisorischen Eintritt in den E-Zug erlaubt hätte. Sie haben sich mit ihren Leistungen in der Aufnahmeprüfung für den definitiven Eintritt in den E-Zug qualifiziert. Das gilt auch für jene 18 Schülerinnen und Schüler, die an der OS eine Qualifikation für den A-Zug, nicht aber für eine provisorische Aufnahme in den E-Zug erreicht hatten: Sie erwirkten mit der Prüfung die Umteilung in den E-Zug.
Entscheid Prüfung Total
Zahl der OS-Schüler/innen, welche die Prüfung abgelegt haben 462
davon OS-Entscheid bestätigt 394
davon OS-Entscheid korrigiert 68
davon Umwandlung Gymnasium provisorisch in Gymnasium definitiv 17
davon Umstufung vom E-Zug WBS ins Gymnasium 8
(Gym def. 25)
davon Umwandlung E-Zug WBS provisorisch in E-Zug WBS definitiv 25
davon Umstufung vom A-Zug WBS in E-Zug WBS 18
(E-Zug def. 43)
Die Aufnahmeprüfung bestand aus drei Teilprüfungen: aus einer Deutsch-, Mathematik- und einer Potenzialprüfung. Jede Prüfung dauerte 45 Minuten. In Deutsch und Mathematik wurden Grundwissen und Grundfertigkeiten, wie sie an der Orientierungsschule vermittelt werden, geprüft. Die Prüfungsaufgaben wurden von Lehrpersonen der Orientierungsschule, der Weiterbildungsschule und der Gymnasien zusammengestellt und in fünf Parallelklassen im Kanton Basel-Landschaft getestet. Der Potenzialtest überprüfte unabhängig von dem, was in den Schulfächern gelernt wurde, das Denkvermögen und die schulischen Möglichkeiten. Die Ergebnisse der Teilprüfungen wurden mit je 1 bis 4 Leistungspunkten bewertet. 10 bis 12 Leistungspunkte qualifizierten für den definitiven Eintritt ins Gymnasium, 7 bis 9 Leistungspunkte für den definitiven Eintritt in den E-Zug, 3 bis 6 Leistungspunkte für den Eintritt in den A-Zug. Mit der Aufnahmeprüfung konnten die Schülerinnen und Schüler ihre Qualifikation nur verbessern: Entsprach die Prüfungsqualifikation einem tieferen Anspruchsniveau als der Zuteilungsentscheid der Orientierungsschule, gilt der OS-Entscheid.
Zum ersten Mal wurden die Schülerinnen und Schüler der 3. Klase der Orientierungsschule nach einem neuen Verfahren dem Gymnasium sowie dem A-Zug und E-Zug der Weiterbildungsschule, welche auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 eingeführt werden, zugewiesen. Die Zuteilung wird von den Lehrpersonen der Orientierungsschule aufgrund der Fachleistungen und des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens in allen Pflichtfächern vorgenommen. Die Zuteilung zu den drei Angeboten erfolgt nicht nach Quoten, sondern ausschliesslich nach fachlichen Kriterien, wie sie im Lehrplan der Orientierungsschule festgelegt sind. Neu ist das Elternrecht eingeschränkt. Die Eltern können ihre Kinder nur noch dann für ein Semester probeweise für das Gymnasium oder für den E-Zug der Weiterbildungsschule anmelden, wenn diese die Zuteilung für das gewünschte Angebot um maximal einen Punkt verfehlen. Jugendliche, die eine zweite Beurteilung wünschen, können sich für eine Aufnahmeprüfung anmelden. Mit diesem zweiteiligen, aufwändigen Verfahren – einem Entscheid der OS, welcher auf einer umfassenden Gesamtbeurteilung beruht, und der Möglichkeit, diesen Entscheid in einer Prüfung im Sinne einer zweiten Beurteilung zu überprüfen – will der Kanton Basel-Stadt einerseits sorgfältig abgestützte Entscheidungen herbeiführen und andererseits den Jugendlichen gute Chancen für die Korrektur von Bildungswegen eröffnen.
Mit der Aufnahmeprüfung hat sich die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in die weiterführenden Schulen leicht verändert: Auf den A-Zug der WBS fällt ein Anteil von 28.6%, den E-Zug können 37,3% besuchen und das Gymnasium 30,6%. Die übrigen besuchen die Kleinklassen.
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