Elternbeiträge für die Betreuung in Tagesheimen neu berechnet
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Aufgrund des neuen Tagesbetreuungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung werden die Elternbeiträge heute zentral von der Abteilung Tagesbetreuung einheitlich anhand der Steuerdaten berechnet. Seit Januar 2004 gilt die neue Berechnungsart für alle neu eintretenden Kinder. Für die bereits im 2003 betreuten Kinder wurden die Beiträge ebenfalls neu berechnet und werden in diesen Tagen den Eltern mitgeteilt. Damit wird die bisherige Regelung dass Elternbeiträge von den Heimleitungen der verschiedenen Tagesheime aufgrund von individuellen Unterlagen der Eltern berechnet werden abgelöst.
Ziel der neuen Elternbeitragsregelung war unter anderem ein sozial gerechterer Mitteleinsatz für die subventionierte Tagesbetreuung von Kindern. Für die Höhe der Elternbeiträge sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Kinderzahl massgeblich. Als Grundsatz gilt, dass Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen für die gleiche Dienstleistung mehr bezahlen als solche mit geringerem Einkommen oder Vermögen. Die Beiträge übersteigen jedoch in keinem Fall die durchschnittlichen Vollkosten von Fr. 2'200.- monatlich (Betreuung während fünf ganzen Tagen pro Woche). Im Durchschnitt tragen die Eltern einen Anteil von 30% der Vollkosten. Das Erziehungsdepartement deckt aufgrund der Leistungsvereinbarungen mit den Trägerschaften die durch die Eltern nicht finanzierten Kosten.
Vergleich mit den bisherigen Beiträgen
Für die Mehrheit der Familien sind die Veränderungen infolge der neuen Berechnungsart geringfügig. Bei Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen (bis Fr. 90'000.-/Jahr) sind die zukünftigen Beiträge mehrheitlich tiefer als bisher. Für Familien mit höherem Einkommen liegen die neuen Beträge jedoch bei mehr als der Hälfte höher als bisher. Hauptgrund für diese Unterschiede ist die veränderte Handhabung der Vermögensanrechnung. Bisher wurden nur Erträge aus Vermögen von über Fr. 30'000.- an das Einkommen angerechnet. Neu werden nebst den Erträgen auch 10% des über dem Steuerfreibetrag liegenden Vermögens zum massgebliche Einkommen hinzu gezählt. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der neuen Verordnung die Zielsetzung, die Mittel in der Tagesbetreuung nach klareren sozialen Kriterien einzusetzen, erreicht werden kann: Für Familien in engeren finanziellen Verhältnissen tritt eine Entlastung ein, währenddem an die Betreuung von Kindern aus Familien in guten finanziellen Verhältnissen weniger Subventionen ausgerichtet werden.
Hinweise
Allgemeine Informationen über die Elternbeiträge und deren Berechnung finden Sie auch im Internet unter www.tagesbetreuung.bs.ch
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