Kindergartenobligatorium: In Basel-Stadt beginnt die Schulpflicht neu im Alter von vier Jahren
MedienmitteilungErziehungsdepartement
In diesen Tagen erhalten die Eltern deren Kinder bis Ende April 2005 vier Jahre alt werden einen Anmeldeschein für den Kindergarten. Der Kindergarten gehört ab Schuljahr 2005/2006 neu zur obligatorischen Schulzeit. Das bedeutet dass alle Kinder den Kindergarten zwei Jahre lang besuchen müssen. Falls ein Kind auf Grund der Entwicklung noch nicht reif für den Kindergarten ist können die Eltern eine Rückstellung beantragen.
Kinder, die in einem anderen Kanton wohnen und in Basel einen Tagesbetreuungsplatz haben, können weiterhin den Kindergarten im Kanton Basel-Stadt besuchen. Sie müssen aber neu ein Schulgeld bezahlen (Ausnahme: Kinder, die zum jetzigen Zeitpunkt einen Kindergarten in Basel besuchen, dürfen die Kindergartenzeit gratis beenden).
Die Inhalte und Lernziele des Kindergartens verändern sich durch das Obligatorium nicht. Die zentrale Lebens- und Lernform im Kindergarten bleibt das Spiel. Die Lehrpersonen unterstützen die Kinder mit kreativen Mitteln in ihrem Entwicklungs- und Lernprozess und regen sie zu eigenverantwortlichem Handeln an.
Antworten auf die meistgestellten Fragen im Zusammenhang mit dem obligatorischen Kindergarteneintritt befinden sich auf der Homepage der Kindergärten Basel ( kg.edubs.ch ).
Im Januar finden drei öffentliche Informations-Anlässe für Eltern statt:
26. Januar 2005, 20.00-21.30 Uhr: Aula Bläsischulhaus, Müllheimerstrasse 94
27. Januar 2005, 20.00-21.30 Uhr: Aula St. Johann-Schulhaus, Spitalstrasse 50
31. Januar, 2005, 20.00-21.30 Uhr: Theatersaal der BFS, Kohlenberggasse 10
Weitere Auskünfte
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