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Ja zu Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Der Grosse Rat steht geschlossen hinter dem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV). Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich am Dienstag für Englisch als erste Fremdsprache ausgesprochen.

Zu Beginn der gestrigen Debatte über die interkantonale Vereinbarung FEUV im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt wurde bekannt, dass der Regierungsrat Basel-Landschaft am Vortag beschlossen hat, die von der Bildungsdirektion vorgeschlagene Sprachfolge umzustossen und mit Englisch als erster Fremdsprache zu beginnen. Wenn der Landrat diesen Beschluss bestätigt, wird Basel-Landschaft aus der Gruppe der sechs Kantone an der Sprachgrenze – BS, BL, BE, FR, SO, VS – ausscheren.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hielt Kurs und genehmigte den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung ohne Gegenstimme. Er wollte dem Parlament des Nachbarkantons damit ein freundnachbarliches Signal geben und ihn dazu einladen, sich den vier übrigen Kantonen an der Sprachgrenze anzuschliessen. Es kann nicht sein, dass diesseits und jenseits der Birs eine andere Sprachenfolge gilt.

Die Initiative zur interkantonalen Zusammenarbeit ist vor einigen Jahren vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt ausgegangen. Die Vereinbarungskantone sind überzeugt, dass die Kinder in ihren Kantonen an der Schule zuerst die Sprache der Nachbarn lernen sollten. Umgekehrt gilt das auch jenseits der Sprachgrenze. Trotz der Schwierigkeiten mit dem Deutschschweizer Dialekt lernen in der Romandie alle Schülerinnen und Schüler zuerst Deutsch und danach Englisch. Französisch vor Englisch heisst nicht Französisch statt Englisch. Beide Sprachen sind gleich wichtig, die eine als Landessprache, die andere als internationale Verkehrssprache. Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen analoge Kompetenzen erworben haben, und zwar unabhängig davon, mit welcher Fremdsprache sie begonnen haben. Das entspricht dem Sprachenkompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) von 2004. Wenn die Vorverlegung und Intensivierung des Fremdsprachenunterrichts als gemeinsames Projekt geplant und vorbereitet wird, kann die Qualität erheblich gesteigert werden.

Was in anderen europäischen Ländern erfolgreich verwirklich worden ist, kann auch in der Schweiz nicht falsch sein. In der globalen Informationsgesellschaft haben Sprach- und Kommunikationskompetenzen für jeden einzelnen und im Wettbewerb der Standorte eine überragende Bedeutung. Gleichzeitig ist aus der Forschung bekannt, dass die Fähigkeit der Kinder, im frühen Alter Sprachen spontan zu lernen, lange Zeit unterschätzt worden ist.

Im Rahmen des sich in Vernehmlassung befindlichen Schulkonkordatsentwurfs der EDK gilt es, dem Anspruch von Harmonisierung auch im Bereich des Fremdsprachenunterrichts gerecht zu werden.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder, Telefon +41 (0)61 267 62 92 Stv. Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement

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