Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Sexueller Übergriff an einer Schülerin durch Mitschüler in einer 7. Klasse

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Der Vorsteher des Erziehungsdepartements Basel-Stadt Christoph Eymann hat am 6. Dezember 2006 erfahren dass Ende September 2006 in einer Klasse des 7. Schuljahrs einer Schule im Kanton Basel-Stadt eine Schülerin von Mitschülern sexuell auf einem Ausflug belästigt wurde. Opfer und Täter haben Migrationshintergrund. Dem Opfer ist professionelle Hilfe angeboten worden. Das Erziehungsdepartement nimmt diesen Fall zum Anlass Prävention und Intervention zu überprüfen.

Der Fall eines sexuellen Übergriffs in einer Schule des Kantons Basel-Stadt wird von den Verantwortlichen im Erziehungsdepartement (ED) sehr ernst genommen, auch wenn er eindeutig nicht die Dimension der Ereignisse in Zürich Seebach hat. Das ED nimmt diesen Fall zum Anlass, allen Beteiligten in Departement und Schulen in Erinnerung zu rufen, dass solche Vorkommnisse jederzeit auch in Basel vorkommen können.

Der Fall wurde von den Beteiligten als Grenzfall zwischen Belästigung und Nötigung wahrgenommen. Daraus lernen wir: Gerade in Grauzonen ist es besonders nötig, ganz genau hinzuschauen und schnell zu intervenieren, wenn wir Wiederholungen und Schlimmeres verhindern wollen.

Der Schutz des Opfers und seiner Familie hat für das ED grösste Priorität. Es darf nicht sein, dass sie ein zweites Mal in ihrer Integrität verletzt werden. Deshalb werden weder das Schulhaus noch nähere Details bekannt geben. Die Öffentlichkeit hat keinen Anspruch, das zu erfahren. Das ED appelliert an die journalistische Verantwortung und bittet Medienschaffende, das mitzutragen.

Der Fall wird intern ganz genau analysiert. Es geht aber keinesfalls darum, öffentlich nachträglich bei den Schulen und den beteiligten Stellen allfällige Schuldige zu suchen. Der Blick ist vorwärts gerichtet.

Nachdem der Vorsteher des Erziehungsdepartements von der Leitung des Ressorts Schulen am 6. Dezember 2006 informiert worden ist, dass ein Journalist Fragen zu einem sexuellen Übergriff an einer Basler Schule gestellt hat, der der Leitung des Departements nicht bekannt war, sind vom Ressort Schulen die entsprechenden Informationen beschafft worden.

Kurz vor den Herbstferien haben während eines Schulausflugs drei Schüler eine Klassenkollegin auf einer Schaukel festgehalten und trotz Gegenwehr über den Kleidern unsittlich berührt. Die Lehrpersonen sind kurz darauf informiert worden und gingen nach Gesprächen mit Tätern und Opfer davon aus, der Vorfall sei geregelt. Am ersten Schultag nach den Herbstferien sprach das Opfer Lehrpersonen und die Schulhausleitung auf den Vorfall an. Der Schulleiter handelte rasch und richtig, befragte Täter und Zeugen und sprach mit dem Opfer. Auch sorgte er für eine Trennung der Fehlbaren vom Mädchen. Seine Eltern wurden von den Lehrpersonen informiert. Ein Kontakt mit «Triangel», einer Opferhilfe-Institution, ist für das Mädchen hergestellt worden.

Der Schulhausleiter erhielt von der von ihm kontaktierten Polizei und der Jugendanwaltschaft auf sein Begehren, Strafanzeige zu stellen, die Antwort, es handle sich um ein Antragsdelikt. Strafantrag könnten die Eltern des Opfers und das Opfer selbst stellen. Beim anschliessenden Gespräch mit den Eltern waren auch die Schulpsychologin, Lehrpersonen und ein Übersetzer dabei. Die Eltern wollten keine Anzeige erstatten, weil sie Repressalien befürchten. Dem Mädchen ist eine Versetzung in eine Mädchenklasse in einem anderen Schulhaus oder eine Versetzung in eine andere Klasse desselben Schulhauses angeboten worden. Diese Angebote wurden nicht wahrgenommen. Opfer und Familie liessen sich aber von der Schulpsychologin betreuen. Der Schulhausleiter wandte sich mittels eingeschriebener Briefe an die Eltern der Täter und bot sie zu Gesprächen auf. Zwei der Täter zeigten Einsicht und bereuten die Tat.

Der Vorsteher des Erziehungsdepartements bedauert, dass die Integrität einer Schülerin verletzt worden ist und sichert den Eltern und dem Opfer die notwendige Unterstützung zu. Wir wollen den Vorfall im Detail analysieren und daraus Lehren ziehen.

Der Kanton Basel-Stadt und die Schulen verfügen über eine ganze Reihe hervorragender Supportinstitutionen, die in solchen Fällen Unterstützung und Beratung bieten können. An den Schulen gibt es seit vielen Jahren erfolgreiche Präventionsprojekte. In jedem Schulhaus sind Anweisungen und Notfallnummern. Auf den ersten Blick glauben wir nicht, dass es in dieser Hinsicht Lücken gibt. Es braucht nicht neue Stellen und Projekte, aber eine bessere Übersicht und Koordination.

Die Handelnden in den Schulen, Lehr- und Leitungspersonen, sollen gestärkt werden. In solchen Situationen brauchen sie schnelle Hilfe aus einer Hand, einfache niederschwellige Handlungsanweisungen. Daran werden die Verantwortlichen des EDs arbeiten, und sie werden ihnen Weiterbildung anbieten. Nötig ist vor allem, noch aufmerksamer zu sein, sofort allen Hinweisen nachzugehen und entschieden zu intervenieren, wenn Gewalt im Spiele ist oder wenn sexuelle Übergriffe vermutet werden müssen. Es darf keine Zweifel darüber geben, wo die Grenzen liegen. Das ED fordert entschieden, die Einhaltung dieses Vorgehens wachsam zu überprüfen und nötigenfalls schnell und entschieden zu intervenieren – zum Schutze der Opfer und damit Wiederholungen vermieden werden können.

Hinweise

Projekte und Angebote zur Gewaltprävention
Eine Übersicht zu Projekten und Angeboten ist beim Ressort Schulen unter Telefon 061 267 84 08 oder E-Mail michelle.strebel@bs.ch erhältlich

Weitere Auskünfte

Pierre Felder, Telefon +41 (0)61 267 62 92 Stv. Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement

Erziehungsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Leimenstrasse 1
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr