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Basel-Stadt macht beim «Lehrplan 21» mit

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Der Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den Beitritt zum Erarbeitungsprojekt des «Lehrplan 21» beschlossen. Das Projekt wird im Oktober 2010 gestartet. Im März 2014 soll der «Lehrplan 21» in den Kantonen vorliegen. Im Kanton Basel-Stadt wird der Erziehungsrat über dessen definitive Einführung entscheiden. Diese soll im Bildungsraum Nordwestschweiz gemeinsam erfolgen.

Die neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung verpflichten die Kantone, die Ziele der Volksschule zu harmonisieren (Art 62 Abs. 4 BV). Dieser verfassungsmässige Auftrag gilt für alle Kantone, unabhängig davon, ob sie dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind oder nicht. Mit dem Projekt «Lehrplan 21» wollen die Bildungsdirektorinnen und -direktoren der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone diesen Auftrag umsetzen. Die dazu notwendigen Grundlagen sind an deren Frühjahrsplenarversammlung verabschiedet worden. Die Teilnahme am Lehrplanprojekt ist für alle Kantone möglich, unabhängig davon, ob sie dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind oder nicht, denn die Ausgestaltung der Einstiegsstufe (Kindergarten, Grund- oder Basisstufe) und der Sekundarstufe I bleiben weiterhin den Kantonen überlassen.

In einer Verwaltungsvereinbarung, die bis diesen Frühsommer unterzeichnet werden muss, regeln die beteiligten Kantone das Verfahren zur Erarbeitung des Lehrplans und die Mitwirkungsrechte und -pflichten der Beteiligten. Die Erarbeitung wird unter der Voraussetzung gestartet, dass alle Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, die Vereinbarung unterzeichnen und die Gesamtheit der unterzeichnenden Kantone mindestens zwei Drittel der Bevölkerung der deutsch- und mehrsprachigen Kantone repräsentiert.

Festlegung von Mindestansprüchen
Schülerinnen und Schüler sollen überprüfbares Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können. Der «Lehrplan 21» legt Mindestansprüche fest und formuliert weiterführende Ziele. Er ist leistungsorientiert und legt verbindlich fest, was Schülerinnen und Schüler am Ende der 2., 6. und 9. Klasse wissen und können sollen. Den Mindestansprüchen in den Fächern Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften werden die nationalen Bildungsstandards zugrunde liegen. Die Lehrplaninhalte von Passepartout werden im «Lehrplan 21» integriert werden.

Der Projektstart ist im Oktober 2010 vorgesehen und im Juni 2011 soll die Konferenz der Projektkantone der Grobstruktur des Lehrplans genehmigen. Ein Jahr später (Sommer 2012) liegt der erste Entwurf des Lehrplans vor. Nach einer Konsultation ist im März 2014 die Freigabe der Lehrplanvorlage zur Einführung in den Kantonen geplant. Die Kantone erhalten dann den Zugriff auf eine datenbankbasierte, über das Internet zugängliche Version des Lehrplans sowie eine druckfähige Vorlage für den «Lehrplan 21».

Kantonale Anpassungen möglich
Über die Einführung des «Lehrplan 21» im Kanton Basel-Stadt wird der Erziehungsrat beschliessen. Dabei können kantonale Anpassungen vorgenommen werden. Die vom Kanton Basel-Stadt unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zum Erarbeitungsprojekt hat somit keinen Recht setzenden Charakter. Sie greift nicht in die kantonalen Zuständigkeitsordnungen ein. Im Bildungsraum Nordwestschweiz ist die gemeinsame Einführung des «Lehrplan 21» im Zeitraum 2015/16 ein zentraler Punkt der Zusammenarbeit. Dazu soll auch die Bereitstellung der entsprechenden Lehrmittel und Umsetzungshilfen vierkantonal koordiniert werden.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder Leiter Volksschulen Erziehungsdepartement Basel-Stadt 061 267 62 92

Erziehungsdepartement

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