Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat).
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Heute hat der Grosse Rat als erstes Kantonsparlament beschlossen dass Basel-Stadt dem Stipendienkonkordat beitreten soll. Dies entspricht der Pionierrolle die das Amt für Ausbildungsbeiträge unseres Kantons im Rahmen der interkantonalen Stipendienkonferenz (IKSK) für das Lancieren dieses Konkordats eingenommen hat. Die Interkantonale Vereinbarung hat die Harmonisierung des Schweizerischen Stipendienwesens zum Ziel. Nachdem entsprechende Vorstösse auf Bundesebene keinen Erfolg hatten soll mit einem interkantonalen Konkordat ein wesentlicher Schritt hin zu vergleichbaren Bedingungen in der ganzen Schweiz gemacht werden. Für die an verschiedenen Orten zur Diskussion gestellte Erhöhung der Studiengebühren der schweizerischen Hochschulen bildet zudem ein leistungsfähiges Stipendienwesen die unabdingbare Voraussetzung.
Harmonisierung als langjähriges Desiderat
Das schweizerische Bildungswesen sticht aus dem internationalen Umfeld mit der Eigenheit heraus, dass die Ausbildungsförderung von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Dies führt unter anderem dazu, dass neben der sozialen Zugehörigkeit auch der Wohnort in der Schweiz massgeblich die Bildungschancen des Individuums beeinflusst. Im Vordergrund steht nicht nur die Frage, wie viel gesamthaft für die Ausbildungsförderung in der Schweiz eingesetzt wird, sondern die grosse regionale Disparität in einem doch verhältnismässig kleinen Land. Die Organisation der Ausbildungsförderung in der Schweiz muss in diesem Sinn auch als relativ altertümlich bezeichnet werden, was im internationalen Umfeld immer wieder Erstaunen auslöst, handelt es sich bei der Schweiz doch um einen Wissens- und Werkplatz, der sich im internationalen Spitzenfeld befindet.
Die schweizerische Harmonisierung des Stipendienwesens ist deshalb seit Jahrzehnten ein bildungspolitisches Thema und wird es bleiben, bis in der ganzen Schweiz einigermassen vergleichbare Standards gegeben sind. Mehrmals ist zur Diskussion gestellt worden, ob angesichts des Handlungsbedarfs zur Verbesserung der Chancengleichheit die Ausbildungsförderung nicht Bundessache sein sollte. Entsprechende Vorstösse u.a. auch des Staatssekretariats - zuletzt bei den Vorbereitungsarbeiten zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) - sind regelmässig an finanzpolitischen und föderalen Gegebenheiten gescheitert.
Der aktuelle Versuch, eine solche Harmonisierung herbeizuführen, ist deshalb nun im Rahmen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) lanciert worden. Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten im Rahmen der Interkantonalen Stipendienkonferenz (IKSK), die massgeblich vom Amt für Ausbildungsbeiträge des Kantons Basel-Stadt vorangetrieben wurden, hat die EDK am 18. Juni 2009 eine interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendienkonkordat) verabschiedet. Dieses Konkordat wird Gültigkeit erhalten, sobald ihm zehn Kantone beigetreten sind. Mit heutigem Beschluss hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats einem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Stipendienkonkordat zugestimmt.
Schweizweite Standards
Das Stipendienkonkordat definiert bestimmte Minimalstandards für ein bildungspolitisch modernes und sozial wirksames Stipendienwesen, das international bildungspolitischen Standards gerecht wird. Die Federführung des Kantons Basel-Stadt in dieser Frage erklärt sich auch daraus, dass er zu jenen Kantonen gehört, die diese Anforderungen bereits seit längerem erfüllen. Als hoch entwickeltes Technologie- und Industrieland ist die Schweiz darauf angewiesen, ihr Bildungspotenzial optimal auszuschöpfen.
Finanzierung des Hochschulwesens
Von verschiedenen Seiten wird immer wieder der Gedanke lanciert, dass die Studienbeiträge an den Schweizer Hochschulen deutlich erhöht werden sollten, damit die Studierenden mit ihren verbesserten Berufsaussichten selbst mehr zur Finanzierung ihrer Ausbildung beitragen. Zuletzt ist diese Diskussion insbesondere im Hinblick auf ausländische Studierende lanciert worden. Das internationale Hochschulwesen ist allerdings auf eine Mobilität von Studierenden aller Länder angewiesen. Schweizerinnen und Schweizer studieren zu den dort geltenden Bedingungen an Universitäten in der ganzen Welt und desgleichen müssen ausländische Studierende hier ohne prohibitiven Zuschlagstarif studieren können. Vor diesem Hintergrund kann eine Studiengebührenerhöhung - die sich aufgrund der hohen Qualität der Schweizer Hochschulen durchaus rechtfertigen liesse - nur zur Diskussion gestellt werden, wenn auch die inländischen Studierenden höhere Beiträge an die Kosten ihres Studiums leisten. Dies wiederum ist nur möglich, wenn mit einem gut ausgebauten Stipendienwesen sichergestellt ist, dass die jetzt bereits feststellbare soziale und geographische Ungleichbehandlung durch höhere Studiengebühren nicht noch weiter verstärkt würde. Eine Harmonisierung und deutliche Verbesserung des Stipendienwesens ist deshalb in mehrer Hinsicht ein Gebot der Stunde.
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