Elternpflichten: Bussen ausgesprochen
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Das Erziehungsdepartement informiert aufgrund verschiedener Medienanfragen zum Thema Bussenverfügungen für Erziehungsberechtigte: -- Seit einem Jahr sind die Regelungen über die Rechte und Pflichten von Erziehungsberechtigten gemäss § 91 des Schulgesetzes in Kraft. Der Vorsteher des Erziehungsdepartements hat gestützt auf diese Regelung fünf Familien gebüsst die ihre Kinder nicht am obligatorischen Schwimmunterricht teilnehmen liessen.
Die Einführung von Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen, wurde von Lehrpersonen und Eltern sehr begrüsst. Seit der Einführung der Regelung sind - die aktuellen Fälle eingeschlossen - sechs Verletzungen von Elternpflichten mit Bussen geahndet worden.
Das Schulgesetz, dem mit diesen Bussen Nachdruck verliehen wird, unterscheidet nicht zwischen den Motiven, die Grundlage für die Pflichtverletzungen sind.
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