Schulen in Basel – umfassende Schutzmassnahmen, aber keine allgemeine Maskenpflicht
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Der Start ins neue Schuljahr am nächsten Montag steht noch immer im Zeichen des Corona-Virus. An den Volksschulen kann der Unterricht – wie bereits vor den Ferien – mit relativ wenigen Einschränkungen durchgeführt werden. Die Mittel- und Berufsfachschulen stehen vor der Herausforderung, die Distanzregeln einzuhalten. Wo das nicht möglich ist, kann es zum Einsatz von Masken und Plexiglaslösungen kommen.
Aufgrund der international unterschiedlichen Entwicklung der Fallzahlen verzichtet das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt bis Ende Jahr auf allen Stufen auf die Durchführung von Schullagern im Ausland.
Über die Sommerpause haben die Mittel- und Berufsfachschulen umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen, um den Unterricht in Ganzklassen unter Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Anschaffung von zusätzlichen Einzelpulten. So kann eine allgemeine Maskenpflicht während des Unterrichts vermieden werden.
Damit auch im neuen Schuljahr möglichst keine Ansteckungen an Schulen erfolgen, bleibt es entscheidend, dass Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen unter keinen Umständen in die Schule kommen. Das gilt insbesondere bei Krankheitssymptomen wie z.B. Husten, Halsschmerzen oder Fieber, bei deren Auftreten ein Corona-Test erfolgen sollte.
Im neuen Schuljahr sind die Schulen auch von den Quarantäne-Vorschriften des Bundes betroffen: Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, besteht Quarantänepflicht. Schülerinnen und Schüler, die sich in den letzten zehn Tagen vor Schulbeginn in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, dürfen am Montag nicht zur Schule kommen. Absenzen aufgrund einer Quarantäne gelten als entschuldigt.
An allen Schulstandorten gelten Schutzkonzepte, die über die Sommerferien von den Schulleitungen weiter verfeinert worden sind. Zu den Schutzmassnahmen gehören insbesondere regelmässiges Händewaschen, die weiterhin vermehrte Reinigung des Schulhauses sowie die Einhaltung des Schutzabstandes zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern (Volksschulen) sowie die Beschilderung von Ein- und Ausgängen, die grössere Menschenansammlungen verhindern sollen (Mittel- und Berufsfachschulen). Oberstes Ziel der umfassenden Schutzmassnahmen ist die Aufrechterhaltung des Ganzklassenunterrichts.
Das Erziehungsdepartement ist darauf vorbereitet, auf die weitere Entwicklung der Pandemie angemessen zu reagieren und wo immer nötig weitere Massnahmen zu ergreifen.
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