Wiederaufnahme des Sportunterrichts auf der Sekundarstufe I und II
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Der Regierungsrat hat die kantonalen Einschränkungen für «Einrichtungen im Sportbereich» aufgehoben. Das Erziehungsdepartement freut sich, dass mit dieser Lockerung der Sportunterricht und die Nutzung der Garderoben auf Sekundarstufe I und II ab Montag wieder möglich sind.
Der Sportunterricht an den Basler Schulen musste auf der Sekundarstufe seit Monaten stark beschränkt werden. Im «alternativen Sportunterricht» wurde Theorie vermittelt oder es wurden Spaziergänge sowie andere Covid-konforme Aktivitäten ausgeübt. Der gewohnte Sportunterricht war aber nicht möglich. Mit den neuen Lockerungen ändert sich dies, wenn auch gewisse Regeln bestehen bleiben.
Konkret sehen die Änderungen folgendermassen aus:
Sekundarstufe I (Sekundarschulen):
- Sportunterricht ist generell wieder möglich.
- Garderoben (Maskenpflicht) und Duschen (1,5m Sicherheitsabstand) dürfen wieder benutzt werden. Der Unterricht findet wieder in Sportkleidung statt.
- In der Sporthalle gilt Maskenpflicht, im Freien dürfen die Masken abgelegt werden, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsfachschulen):
- Sportunterricht ist generell wieder möglich.
- Die Benutzung der Garderoben (Maskenpflicht) und Duschen (1,5m Sicherheitsabstand) erfolgt gestaffelt.
- In der Sporthalle gilt Maskenpflicht, im Freien dürfen die Masken abgelegt werden, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
- In den Abschlussklassen erfolgt reduzierter Sportunterricht, um die Prüfungen nicht zu gefährden.
Auf beiden Stufen sind Sportarten mit engem Körperkontakt (z.B. Handball) vorerst noch nicht möglich. Auch Klassendurchmischungen werden vermieden, um Ansteckungen und Quarantäneverordnungen möglichst zu verhindern.
Erziehungsdepartement
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