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Pilotprojekt «Rauchfreie Sportanlagen»

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Bisher gibt es im Aussenbereich der kantonalen Sportanlagen keine allgemein gültigen Vorgaben zum Rauchen. Ein Rauchverbot gilt nur um Kunstrasenfelder sowie in Gebäuden auf Sportanlagen. Im Rahmen eines Pilotprojekts ist ab April 2023 auf der Sportanlage Bachgraben sowie im Sportzentrum Rankhof das Rauchen nur noch in dafür vorgesehenen Zonen erlaubt.

Das Erziehungsdepartement des Kanton Basel-Stadt richtet auf der Sportanlage Bachgraben sowie im Sportzentrum Rankhof ab April 2023 markierte Rauchzonen ein. Ausserhalb dieser Rauchzonen ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, neu verboten. Damit sollen einerseits der Kinder- und Jugendschutz verbessert und andererseits der Unterhalt der Sportanlagen optimiert werden.

Nach einer mehrmonatigen Pilotphase wird das Sportamt die Erfahrungen auswerten. Gestützt auf die Erkenntnisse aus der Pilotphase wird das Erziehungsdepartement über allgemein gültige Regelungen zum Rauchen auf kantonalen Sportanlagen entscheiden.

Weitere Informationen zu den Sportanlagen sind auf der Internetseite des Sportamt Basel-Stadt, www.sport.bs.ch, zu finden.

Erziehungsdepartement

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