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Der Regierungsrat Basel-Stadt fordert klare Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform II

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Der Regierungsrat ist enttäuscht über das Resultat der Sondersession des Nationalrates bezüglich Kapitaleinlageprinzip. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Unternehmenssteuerreform II mit 50.5% nur äusserst knapp zugestimmt, dies unter der Fehlinformation von viel zu tiefen Steuerausfällen. Um die Diskrepanz zwischen dem Volkswillen und den effektiven Steuerausfällen zu reduzieren, fordert der Regierungsrat, dass Rückzahlungen von Kapitaleinlagen erst dann steuerfrei möglich sein sollen, wenn alle ausschüttungsfähigen Gewinnreserven und Gewinnvorträge bereits ausgeschüttet sind. Zudem ist die Rückwirkung aufzuheben.

Die Bundesversammlung konnte bei der Beratung der Unternehmenssteuerreform II die finanzielle Tragweite des Wechsels vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip nicht kennen, da dazu keine Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorlagen. Vergangene Woche hat sich nun aber die Mehrheit des Nationalrats in Kenntnis der geschätzten Steuerausfällen von jährlich 400 - 600 Millionen Franken gegen jegliche Änderung an der Unternehmenssteuerreform II ausgesprochen.

Der Regierungsrat hat dafür kein Verständnis und fordert in einem Brief an Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf klare Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform II. Die Abstimmung wurde mit 50.5% äusserst knapp angenommen (der Basel-städtische Souverän hat die Unternehmenssteuerreform II mit 58.3% abgelehnt) und es ist davon auszugehen, dass die Vorlage mit den korrekten Zahlen zu den Steuerausfällen keine Mehrheit im Volk gefunden hätte. Das Volk ging bei der Abstimmung aufgrund der Informationen durch den Bundesrat von Steuerausfällen von insgesamt ca. 80 Mio. aus. Zudem ist die Behauptung nicht korrekt, dass man sich mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips lediglich an die Regelungen unserer Nachbarländer anpassen würde. Denn die Bedingungen, unter denen die Kapitalrückzahlungen in Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden erfolgen können, sind bedeutend restriktiver, als in der Unternehmenssteuerreform II für die Schweiz vorgesehen.

Der Regierungsrat fordert deshalb erstens, dass die Rückzahlungen von Kapitaleinlagen erst dann steuerfrei möglich sind, wenn alle ausschüttungsfähigen Gewinnreserven und Gewinnvorträge bereits ausgeschüttet worden sind.

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates sah keine Rückwirkung vor. Der Regierungsrat Basel-Stadt hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort ebenso gegen die Rückwirkung ausgesprochen. Erst nach der Vernehmlassung wurde die lange Rückwirkung bis zum 1. Januar 1997 eingefügt. Der Regierungsrat fordert deshalb zweitens, dass die Rückwirkung beim Kapitaleinlageprinzip rückgängig gemacht wird. Auch der Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz hat gefordert, dass eine Verkürzung der Rückwirkung zu prüfen ist.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva HerzogVorsteherin des FinanzdepartementsTel. 061 267 95 50