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Kanton, BVB und Messe einigen sich auf tiefere Miete für Bus-Depot in Messehalle 3

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) zahlen der MCH Group jährlich einen Mietpreis von 727’480 Franken für die Messehalle 3, welche bis Ende 2025 als provisorische Garage für die Elektrobus-Flotte dient. Um die Frage nach dem angemessenen Mietpreis zu klären, haben Kanton, BVB und MCH Group ein unabhängiges Schiedsgutachten erstellen lassen.

Kauf und Rückvermietung zwischen MCH Group und Kanton
Per 1. Januar 2020 verkaufte die MCH Group die Messehalle 3 dem Kanton Basel-Stadt. Dieser beabsichtigt mittelfristig, an diesem Standort neuen Wohnraum zu schaffen. Da die Entwicklung eines konkreten Projekts Zeit in Anspruch nimmt, erfolgte gleichzeitig mit dem Kauf eine Rückvermietung der Messehalle 3 an die MCH Group, damit diese die Halle weiterhin nutzen kann. Der Mietzins für die Rückvermietung der Halle 3 an die MCH Group steht im Verhältnis zum Kaufpreis und beträgt 100’000 Franken pro Jahr. Dabei übernimmt die MCH Group sämtliche Risiken sowie Versicherungs- und Unterhaltskosten.

Befristete Miete durch die Basler Verkehrs-Betriebe
Die MCH Group entsprach in der Folge dem Wunsch der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und des Kantons, dass die BVB die Messehalle 3 während des Neubaus der Garage Rank bis Ende 2025 als provisorisches Depot für die Elektrobus-Flotte nutzen kann. Im Frühling 2022 sorgte die vereinbarte Höhe der jährlichen Hallenmiete von 1.05 Millionen Franken für Diskussionen. Im Fokus dieser Diskussion stand die Frage einer Nutzungsausfallentschädigung, da die MCH Group die Halle aufgrund der Dauermiete der BVB nicht fremdvermieten und keine Einnahmen generieren kann.

Schiedsgutachten: Quadratmeterpreis als Richtgrösse
Der Kanton, die MCH Group und die BVB einigten sich in der Folge darauf, die Frage der Entschädigungshöhe mit einem unabhängigen Schiedsgutachten zu klären. Das Schiedsgutachten des beauftragten Immobilienexperten legte die Gesamtentschädigung auf 727'480 Franken pro Jahr fest. Die Gesamtentschädigung basiert einzig auf einem üblichen Mietzins pro Quadratmeter. Grundlage dafür sind die Kennziffern für Geschäftsliegenschaften für die Gemeinde Basel. Der Kanton, die MCH Group und die BVB akzeptieren das Schiedsgutachten. Die entsprechenden Verträge zwischen MCH Group und den BVB sind unterzeichnet.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Tanja Soland, Vorsteherin Finanzdepartement Basel-Stadt, Tel. +41 61 267 95 50 Regierungsrätin Esther Keller, Vorsteherin Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, erreichbar via Medienstelle BVD, Tel. +41 61 267 91 52 Emanuel Kuhn, Head of Corporate Communications MCH Group, Tel. +41 58 206 22 43 Medienstelle Basler Verkehrs-Betriebe Tel. +41 61 685 12 52 medienstelle@bvb.ch