Start des grenzüberschreitenden Pilotprojektes zur Spitalversorgung
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Das Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Spitalversorgung im stationären Bereich zwischen dem Landkreis Lörrach und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft startet am 1. Januar 2007. Dies nachdem die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sind und die Zustimmung des eidgenössischen Departements des Innern vorliegt. Ziel des drei Jahre dauernden Pilotprojekts ist die Erweiterung der Kooperation in der Gesundheitsversorgung zwischen der Schweiz und Deutschland und damit die Erhöhung der Patientinnen- und Patientenfreizügigkeit zwischen den beiden Staaten.
Anfang des kommenden Jahres startet das Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Spitalversorgung im stationären Bereich zwischen dem Landkreis Lörrach und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Im Mai 2005 hat ein schweizerisch-deutsches Steuerungsgremium dazu eine binationale Arbeitsgruppe aus dem Landkreis Lörrach und den beiden Kantonen eingesetzt und mit der Ausarbeitung des Pilotprojektes beauftragt. Im Steuerungsgremium vertreten sind:
· Frau Marion Caspers-Merk, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
· Herr Landrat Walter Schneider (Landkreis Lörrach)
· Herr Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
· Herr Regierungsrat Erich Straumann, Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft
· Herr Ministerialdirigent Hartwig Heineken, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Abteilungsleiter Verwaltung und Prüfungsamt für Sozialversicherung, u.a. zuständig für europäische und internationale Zusammenarbeit.
Das Pilotprojekt soll aufzeigen, inwieweit und unter welchen Rahmenbedingungen eine Erweiterung der Freizügigkeit bei Auslandsbehandlungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen(stationärer Bereich) langfristig sinnvoll ist. Ab Juni 2005 hat die Projektleitung zusammen mit zwei Subarbeitsgruppen mit Vertretungen der Leistungserbringer und Versicherer beider Länder entsprechend einen Leistungskatalog für grenzüberschreitende Behandlungen im stationären Bereich ausgearbeitet.
In inhaltlicher Hinsicht sollen Kooperationen im Bereich der Akutsomatik (vor allem Geburtshilfe/Gynäkologie, Orthopädie, Pädiatrie, Kardiologie) und der Rehabilitation geprüft werden.
Mit der Einführung von Artikel 36 a in der Verordnung zum schweizerischen Krankenversicherungsgesetz hat der schweizerische Bundesrat am 1. Mai 2006 die Voraussetzungen für eine Lockerung des Territorialitätsprinzips und die Durchführung des Pilotprojektes geschaffen. In der Folge hat die Projektleitung Kooperationsverträge für die Behandlung von Schweizer Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern ausgearbeitet. Als Erstunterzeichner haben neben den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH sowie drei schweizerische Krankenversicherer fungiert. Seit Mitte November läuft das Beitrittsverfahren für weitere Schweizer Versicherer und deutsche Spitäler. Diese Verträge sind mit Datum vom 6. Dezember 2006 durch das eidgenössische Departement des Innern genehmigt worden, womit das Pilotprojekt nun wie vorgesehen am 1. Januar 2007 gestartet werden kann.
Auf deutscher Seite hat die grösste Krankenversicherung, die AOK, ihre bereits bestehenden Kooperationen mit Schweizer Spitälern im Hinblick auf das Pilotprojekt weiter ausgebaut. Gespräche mit verschiedenen deutschen Privatversicherern betreffend Mitwirkung am Pilotprojekt laufen derzeit noch. Auf französischer Seite wird geprüft, ob der grenznahe Teil des Elsass in das Pilotprojekt integriert werden soll.
Das Pilotprojekt ist auf eine Dauer von drei Jahren angesetzt und wird durch das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) und das deutsche Kompetenz-Centrum Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement der MDK-Gemeinschaft und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (KCQ) ausgewertet.
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