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Verbot der Freilandhaltung von Hühnern und anderen Vogelarten

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Der Bundesrat hat heute erneut ein Freilandhaltungsverbot für Schweizer Geflügel beschlossen. Ab dem 20. Februar müssen die Tiere bis auf weiteres in überdachten wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in die Schweizer Geflügelpopulation tragen.

In den vergangenen Tagen hat sich die Vogelgrippe-Situation weltweit verschärft. Mit befallenen Wildvögeln in Italien und Deutschland (Insel Rügen) und, falls sich die Befunde bestätigen, auch in Österreich und Slowenien, ist die Vogelgrippe näher an die Schweizer Grenze herangerückt. Zudem ist, neben Fällen in Asien, Russland und der Schwarzmeerregion, die Vogelgrippe nun erstmals in Afrika in Regionen aufgetreten, aus denen im Frühling Zugvögel in die Schweiz kommen. Damit ist es möglich, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz tragen.

Zum Schutz des Schweizer Geflügels hat der Bundesrat das Freilandhaltungsverbot erlassen. Es gilt für die gesamte Schweiz und ist zeitlich nicht befristet. Zudem wird eine Überwachung aufgebaut: Sing- und Wasservögel werden ab Mitte März im Bolle di Magadino (Tessin) beprobt.

Nach wie vor gilt zudem ein Importstopp wegen der Vogelgrippe: Reisende dürfen keine Vögel und Geflügelprodukte in die Schweiz nehmen – aus Asien, Afrika und den betroffenen Ländern.

Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die in erster Linie das Geflügel und andere Vögel befällt. Nur bei engem Kontakt zu krankem Geflügel können sich Menschen anstecken. Reisen in von der Vogelgrippe betroffene Regionen sind deshalb unproblematisch, wenn einfache Verhaltensregeln beachtet werden. In diesen Ländern soll man den Kontakt zum Geflügel meiden und weder Geflügelhaltungen noch Märkte besuchen. Die Hände müssen regelmässig mit Seife gewaschen werden und Geflügelprodukte soll man nur gut durchgekocht konsumieren. Nach der Rückkehr soll man während zwei Wochen keine Geflügelbetriebe besuchen.

Obwohl Wildvögel in der Schweiz seit bald zwei Jahren untersucht werden, wurde bislang kein Vogel mit dem Virus H5N1 entdeckt. In ihrer heutigen Form ist die Vogelgrippe für Geflügel sehr ansteckend, nicht aber für Menschen. Nur sehr intensive Kontakte zwischen kranken Vögeln und Menschen haben in seltenen Fällen bei Menschen Infektionen verursacht. Die Gefahr, sich in der Schweiz mit Vogelgrippe anzustecken, besteht aktuell nicht. Solange sich das Virus nicht von Mensch zu Mensch überträgt, besteht keine Pandemiegefahr.

Es ist aber Vorsicht beim Umgang mit toten Vögeln geboten. Wenn im Kanton Basel-Stadt einzelne tote Vögel gefunden werden, muss nichts weiteres unternommen werden. Wenn mehrere (5 oder mehr) tote Vögel (insbesondere Wasservögel) am selben Ort gefunden werden und ein Unfall (beispielsweise Kollision mit Glasscheiben, Leitungen, Autos) als Todesursache ausscheidet, muss der Fund dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Obwohl das Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen bisher als sehr gering eingestuft wird, ist es empfehlenswert, die toten Vögel nicht oder nur mit Handschuhen anzufassen. Dies ist eine Hygienemassnahme, die immer zu berücksichtigen ist. Das Risiko, dass sich Tauben aber auch andere Haustiere wie Hunde oder Katzen mit Vogelgrippe anstecken oder an andere Tiere weitergeben, wird als gering eingeschätzt.

Hinweise

zum Thema Vogelgrippe vgl. auch www.bs.ch/vogelgrippe

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Spichtig Telefon +41 (0)61 385 32 14 (nur für Medien) Kantonstierarzt Leiter Veterinäramt Kantonales Veterinäramt Telefon 061 385 32 32 kanzlei@veterinaeramt.bs.ch

Gesundheitsdepartement

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