Impfung gegen pandemische Grippe Influenza A H1N1 (2009): Eine Zusammenfassung
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Ab Mitte dieser Woche kann mit der Impfung begonnen werden. Die gelieferten Impfstoffe werden nun umgepackt und an die entsprechenden Stellen im Kanton geliefert. In einer ersten Phase können sich das Gesundheitspersonal chronisch kranke Kinder und Schwangere gegen die Grippeinfektion Influenza A H1N1 kostenlos impfen lassen. Voraussichtlich Ende November wird der Impfstoff auch Erwachsenen mit chronischen Krankheiten und dann der übrigen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Unter der Hotline 061 560 35 35 wird von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Auskunft erteit.
Ziel und Zweck der Impfung
Ziel der pandemischen Impfung ist es, die Pandemie einzugrenzen und Personen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen vor einer Infektion mit Influenza A H1N1 zu schützen. Deshalb soll primär diese Bevölkerungsgruppe und deren nahes Umfeld geimpft werden. Selbstverständlich kann sich aber jeder impfen lassen, der es möchte. Die Impfung ist für alle freiwillig und kostenlos (auch ohne Selbstbehalt und Franchise).
Lieferung des Impfstoffs an den Kanton
Der Impfstoff wird nicht auf dem freien Markt erhältlich sein. Er wird nicht auf einmal, sondern in Tranchen in die Kantone geliefert. Deshalb können nicht alle gleichzeitig geimpft werden. Der Kanton muss gemäss den Empfehlungen des BAG Prioritäten festlegen. Die erste Tranche wird jetzt geliefert. Sie genügt gerade für das Gesundheitspersonal, die chronisch kranken Kinder, die schwangeren Frauen und Wöchnerinnen, sowie für Personen, die beruflich mit Kindern unter 6 Monaten zu tun haben. Vermutlich circa zwei Wochen später werden die Erwachsenen mit einer chronischen Krankheit, und dann die übrige Bevölkerung geimpft werden können.
Prioritätengruppen
Das Bundesamt für Gesundheit hat zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) folgende Prioritätengruppen festgelegt:
1. Beschäftigte im Gesundheitswesen und Personen, die beruflich Säuglinge unter 6 Monaten betreuen. Grund: Enger Patientenkontakt.
2. Schwangere (vorzugsweise ab dem 5. Schwangerschaftsmonat) und Wöchnerinnen. Grund: Erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Infektion mit Influenza A H1N1.
3. Personen ab 6 Monaten mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten (speziell kongenitale Herzfehler, Herzinsuffizienz, Asthma, Mukoviszidose), chronischen Stoffwechselkrankheiten mit Auswirkungen auf Lunge, Herz und Niere (z.B. Diabetes), Niereninsuffizienz, Erkrankungen des Blutes oder Immunsuppression. Grund: Erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Infektion mit Influenza A H1N1.
4. Frühgeborene Kinder, die während der Grippesaison (Januar bis März) unter 24 Monate alt sein werden (ab dem Alter von 6 Monaten, Geburtstermin nach 31. 10. 2007). Grund: Erhöhtes Komplikationsrisiko bei Infektion mit Influenza A H1N1.
5. Enge Kontaktpersonen (gleicher Haushalt) von Personen in den Gruppen 2, 3 und 4, sowie von Säuglingen unter 6 Monaten.
Selbstcheck
Das Bundesamt für Gesundheit bietet ein Internet Tool an, mit welchem der unentschlossene Laie in einem Selbstcheck evaluieren kann, ob die Impfung für ihn empfohlen wird oder nicht: www.pandemia.ch.
Impfstoff
In der Schweiz gibt es zwei von Swissmedic zugelassene Impfstoffe. Pandemrix von GlaxoSmithKline und Focetria von Novartis. Pandemrix ist für Erwachsene von 18 – 60 Jahre, Focetria ausschliesslich für Kinder ab 6 Monaten bis 18 Jahre und für schwangeren Frauen ab dem 5. Schwangerschaftsmonat (ab 2. Trimenon) zugelassen. Beide Impfstoffe sind auf Eiern produziert, und beide enthalten ein Adjuvans (Wirkungsverstärker). Es verstärkt die Immunantwort beim Impfling. Dadurch kann Antigen eingespart werden, und es entsteht ein breiterer Schutz auch gegen andere Grippeviren. Die Wirkungsverstärker beider Impfstoffe wurden weltweit bereits tausend- bis millionenfach angewandt.
Impfschutz
Bei Pandemrix genügt eine einzige Impfung für einen ausreichenden Impfschutz (Menschen mit einer Immunschwäche brauchen aber zwei Impfungen im Abstand von 21 Tagen). Bei Focetria genügt eine Impfung bei Schwangeren und Kindern über 10 Jahren; bei Kindern unter 10 Jahren braucht es jedoch zwei Impfungen im Abstand von 21 Tagen. Häufigste Nebenwirkungen sind eine Entzündungsreaktion an der Injektionsstelle. Fieber während 1-2 Tagen ist auch möglich. Es kann gleichzeitig, aber an zwei verschiedenen Armen gegen die saisonale und die pandemische Grippe Influenza A H1N1 geimpft werden.
Impfstellen
Die Impfung für die Bevölkerung wird voraussichtlich Ende November 2009 in den üblichen Institutionen des Gesundheitswesens erhältlich sein, also in allen Arztpraxen, in der medizinischen Universitätspoliklinik, dem Tropeninstitut, dem Gemeindespital Riehen und im Ambulatorium Wiesendamm. Die Öffnungszeiten der vier Impfzentren werden mitgeteilt, sobald man sich dort impfen lassen kann.
Wer kann sich impfen lassen
Es können sich alle impfen lassen, die in der Schweiz mit einer Grundversicherung krankenversichert sind. Ausländisches, nicht in der Schweiz versichertes Gesundheitspersonal kann sich im eigenen Betrieb impfen lassen. In Frankreich und Deutschland wird die Impfung gegen Influenza A H1N1 ebenfalls kostenlos angeboten.
Kostenübernahme
Wer sich impfen lässt, muss nichts bezahlen.
Hotline
Unter der Hotline 061 560 35 35 wird der Bevölkerung Auskunft erteilt. Montag bis Freitag: 8.00 - 18.00h.
Weitere Informationen
www.gesundheitsdienste.bs.ch
www.bag.admin.ch
Weitere Auskünfte
Gesundheitsdepartement
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07.45 - 17.15 Uhr