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Testkäufe Tabak und Alkohol: Resultate des ersten Basler Testkauf-Monitors

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Zwischen Mai 2008 und Februar 2009 wurden in Basel-Stadt 210 Testkäufe durchgeführt. Geprüft wurde die illegitime Abgabe von Tabakwaren und alkoholischen Getränken an Jugendliche. Von 109 Tabak-Testkäufen haben 48 Betriebe Zigaretten an Jugendliche verkauft. Bei 101 versuchten Käufen wurde den jugendlichen Testkäufern 52 Mal Alkohol abgegeben.

Das Monitoring des Verkaufsverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige und des Verkaufsverbots von Alkohol an unter 16-jährige (für Bier, Wein, Apfelwein), resp. an unter 18-jährige Jugendliche (für Alcopops, Spirituosen) dient der Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Jugendschutzbestimmungen . Bei Nichteinhaltung dieser Jugendschutzbestimmungen kann die verantwortliche Person verzeigt und gegebenenfalls gebüsst werden . Die Durchführung von Alkoholtestkäufen wird als notwendig erachtet, um die Jugendschutzbestimmungen in Bezug auf das Verkaufsverbot von Alkohol und Tabakprodukten an Jugendliche durchzusetzen.

Das Alter der zum Einsatz gelangten Jugendlichen lag zum Zeitpunkt der Testkäufe zwischen 14 und 15 Jahren. Die Testkaufreihe hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
• Bei 44% aller durchgeführten Testkäufe wurden Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft (48 von 109 Betrieben).
• Bei 51% aller durchgeführten Testkäufe wurde Alkohol an Jugendliche im gesetzlichen Schutzalter verkauft (52 von 101 Betrieben).

Die fehlbaren Verkaufsstellen wurden schriftlich über das Ergebnis informiert und zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ermahnt.

Aus anderen Kantonen ist bekannt, dass regelmässige Testkäufe die unzuulässige Abgabe von Alkohol oder Tabak an Jugendliche erfolgreich hemmen. Im Kanton Basel-Stadt hat die Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsdepartements deshalb zusammen mit der Abteilung für Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements (ehemals Abteilung Jugend, Familie und Prävention (AJFP) des vormaligen Justizdepartements) von Mai 2008 bis Februar 2009 erstmals eine Reihe von Testkäufen durchführen lassen.

Weiterführung des Monitors
Die ungünstigen Resultate der erwähnten Testkäufe zeigen, dass ein erhöhter Interventionsbedarf besteht. Nach Beurteilung des Interdepartementalen Führungsgremiums Sucht (IFS) sind deshalb gezielte, weitere Massnahmen nötig. Die Verstärkung der Präventionsmassnahmen sowie die weiter verstärkte Vernetzung zwischen den verschiedenen Beteiligten ist in Arbeit und wird in einer zu diesem Zweck gegründeten interdepartementalen Arbeitsgruppe Jugend und Alkohol weiter vorangetrieben. Ab Herbst 2009 wird ein zweiter Monitor im ähnlichen Umfang wie der bereits erfolgte durchgeführt. Verantwortliche Stelle ist die Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsdepartements.

Schulungsangebot für das Verkaufspersonal Um die Kompetenzen des Verkaufs-Personals in Bezug auf Jugendschutz zu erhöhen, wird im Herbst 2009 eine Schulung angeboten. Die kostenlose Schulung soll das Personal unterstützen, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Themen der Schulung werden sein: Einschätzen des Alters der Jugendlichen, Hilfe zur raschen Berechnung des Alters auf Grund des gezeigten Ausweises, Gesprächsführung und Tipps bei der Ablehnung des Verkaufs von Alkoholika an Minderjährige und in der Handhabung von schwierigen Situationen an der Kasse. Geplant sind Unterlagen zur Unterstützung, so zum Beispiel ein Altersrechner und Gedächtnisstützen für ein kurzes Gespräch mit Jugendlichen, welche sich nicht adäquat verhalten.

Hinweise

§ 35a Abs. 1 und 2 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG, SG 253.100) betreffend Tabakwaren; Art. 41 Abs. 1 lit. i Alkoholgesetz (SR 680) in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) und § 31 Abs. 1 und 2 Gastgewerbegesetz (SG 563.100) betreffend Alkohol.
§ 35a Abs. 1 und 2 ÜStG betreffend Tabakwaren; Art. 41 Abs. 1 Gastgewerbegesetz in Verbindung mit Art. 57 Abs. 3 Alkoholgesetz betreffend Alkohol.

Weitere Auskünfte

Dr. med. Thomas Steffen Leiter Gesundheitsförderung und Prävention E-Mail: g-p@bs.ch Telefon: 061 / 267'45'20

Gesundheitsdepartement

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