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Neu im Internet: Wo kann ich meinen Hund im Kanton Basel-Stadt frei laufen lassen?

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Das kantonale Veterinäramt hat sein Reglement betreffend das Halten von Hunden aktualisiert. Darin wird neu in einer Liste festgehalten, an welchen Orten Hunde nicht mitgeführt werden dürfen oder an denen eine Leinenpflicht besteht. Als weitere Dienstleistung sind diese Örtlichkeiten auch auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt abrufbar. Das neue Hundereglement ist per 1. Mai 2011 in Kraft getreten.

Das kantonale Veterinäramt Basel-Stadt hat mit der Stadtgärtnerei, der Kantonspolizei sowie den Gemeinderäten von Riehen und Bettingen eine Änderung des Hundereglements vorgenommen. Neu wurde auf partnerschaftlicher Basis eine Liste mit öffentlichen Orten erarbeitet, an denen Hunde verboten sind oder eine Leinenpflicht besteht. Die entsprechenden Orte sind gut mit den bekannten Signalisationen ausgeschildert. Als weitere Dienstleistung für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer können ab dem 4. Mai 2011 auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt die entsprechenden Örtlichkeiten angesehen werden: www.geo.bs.ch/hundesignalisation.

Die Orte, an denen ein Hundeverbot oder eine Leinenpflicht gelten, werden im Sinne der Benutzerfreundlichkeit als Flächen dargestellt. Die Liste, im Verbund mit den markierten Flächen im Geoportal, schafft damit Klarheit und Transparenz darüber, wo Hunde und Hundehaltende willkommen sind.

Das neue Hundereglement für den Kanton Basel-Stadt, welches per 1. Mai 2011 in Kraft getreten ist, ruft zudem den Hundehaltenden ihre Pflichten beim Ausführen der Hunde in Erinnerung. So gilt ein Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen und an offiziellen Badeplätzen sowie öffentlichen Schwimmbädern. In Lebensmittelgeschäften sind lediglich Hunde zugelassen, die eine behinderte Person führen oder begleiten. Hunde müssen generell von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie in Gastwirtschaftsbetrieben inklusive Gartenwirtschaften und Boulevard-Restaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen und auf Märkten an der kurzen Leine geführt werden. Während ihrer Läufigkeit sind Hündinnen ebenfalls an die kurze Leine zu nehmen.

Als zusätzliche Dienstleistung an seine Kundinnen und Kunden hat das Veterinäramt einen kleinen Ratgeber in Form eines Vademecums mit den häufigsten Fragen und den dazugehörenden Antworten erstellt. Aus den Fachbereichen Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel, Hundekontrollen, Lebensmittelsicherheit, Import/Export von Tieren sowie Artenschutz wurden jeweils zehn Fragen, die immer wieder an das Veterinäramt Basel-Stadt herangetragen werden, ausgewählt. Die Auswahl der Fragen bietet eine erste Orientierungshilfe in den erwähnten Fachbereichen an.

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Spichtig Kantonstierarzt Leiter Kantonales Veterinäramt Basel-Stadt Telefon +41 (0)61 385 32 14

Gesundheitsdepartement

Karte von Basel-Stadt
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