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Verkehrsmedizinische Untersuchungen neu geregelt

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Personen aus dem Kanton Basel-Stadt, die sich einer Fahreignungsabklärung unterziehen müssen, können diese ab Ende Januar 2016 neu am Institut für Rechtsmedizin durchführen lassen. Eine Zusammenarbeit des Instituts für Rechtsmedizin mit dem Ressort Administrativmassnahmen der Kantonspolizei Basel-Stadt macht dies möglich.

Das Ressort Administrativmassnahmen der Kantonspolizei Basel-Stadt (AMA BS) und die Abteilung Verkehrsmedizin des Instituts für Rechtsmedizin (IRM BS) haben die Abläufe so harmonisiert, dass sich Personen, bei denen eine Abklärung der Fahreignung angeordnet wurde, neu beim Institut für Rechtsmedizin einer verkehrsmedizinischen Begutachtung unterziehen können. So müssen Betroffene nicht mehr ausserkantonale Begutachtungsstellen aufsuchen. Die bereits seit längerem ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei wird damit weiter vertieft, zugunsten der Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kanton Basel-Stadt.

Zusätzlich beraten die Fachexperten des Instituts für Rechtsmedizin das AMA BS in fachlichen Fragen zu Fahrfähigkeit und Fahreignung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit.

Die Abteilung Verkehrsmedizin des IRM BS wurde im Jahr 2013 neu aufgebaut und hat seitdem stetig neue Aufgaben und verkehrsmedizinische Dienstleistungen übernommen.

Weitere Auskünfte

Prof. Dr. med., Dipl. phys. Eva Scheurer, Tel. +41 61 267 38 70 Leiterin Institut für Rechtsmedizin eva.scheurer@bs.ch

Gesundheitsdepartement

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