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Coronavirus: Schulstart nach den Herbstferien mit neuen Empfehlungen zum Vorgehen bei symptomatischen Kindern unter 12 Jahren und geänderten Testkriterien

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Kinder unter zwölf Jahren mit leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen oder Halsweh mit oder ohne leichtem Husten müssen nicht mehr abgeklärt oder getestet werden, wenn sie ansonsten in einem guten Allgemeinzustand sind: Sie dürfen die Schule, den Kindergarten, die Tagesstruktur oder die Kita besuchen. Davon ausgenommen sind nur Kinder mit Symptomen, die mit einer erkrankten jugendlichen oder erwachsenen Person im selben Haushalt leben.

In den ersten sieben Monaten der Coronapandemie waren von den 1323 bestätigten angesteckten Personen in Basel-Stadt nur 16 Kinder im Alter von 0-10 Jahren. Diese sehr tiefe Zahl bestätigt die bisherige Erkenntnis, dass sich Kinder weniger mit dem neuen Coronavirus anstecken und daran erkranken. Gleichzeitig überrascht, dass seit dem Start des Schuljahres im August in den Schulen, Kindergärten, Tagesstrukturen und Kitas im Kanton bisher keine Virusübertragung von einem Kind auf ein anderes oder auf eine erwachsene Person festgestellt wurde. Bei Kindern unter 12 Jahren mit Erkältungssymptomen ist die Wahrscheinlichkeit einer Covid-19 Erkrankung somit sehr gering. Dies hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ende September veranlasst, im Hinblick auf das Winterhalbjahr, in dem insbesondere die jüngeren Kinder sehr häufig an sogenannten banalen Erkältungskrankheiten leiden, die Vorgehensweise der Abklärung und Testung von symptomatischen Kindern unter 12 Jahren anzupassen.

Aufgrund dieser neuen nationalen Empfehlungen wurden mit Blick auf den heutigen Schulstart die kantonalen Covid-19-Richtlinien zum Umgang mit am Coronavirus erkrankten Personen in Schulen, Kindergärten Tagesstrukturen und Kitas angepasst. Kinder unter 12 Jahren mit leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen und/oder Halsweh mit oder ohne leichtem Husten müssen nicht mehr abgeklärt oder getestet werden, wenn sie ansonsten in einem guten Allgemeinzustand sind. Sie dürfen dann auch die Schule, den Kindergarten, die Tagesstruktur oder die Kita besuchen. Davon ausgenommen sind symptomatische Kinder, bei denen in der Familie beziehungsweise im selben Haushalt eine jugendliche oder erwachsene Person erkrankt ist. In diesem Fall muss das Kind vorerst zuhause bleiben, und die Eltern sollen zur weiteren Abklärung und Beurteilung die Kinderärztin oder den Kinderarzt kontaktieren.

Die Kinderärztinnen und Kinderärzte nehmen in der neuen Strategieausrichtung insgesamt eine zentralere Rolle ein. Auch bei Kindern, die Fieber oder schwere Symptome haben oder in einem schlechten Allgemeinzustand sind, entscheiden sie über die weiteren Abklärungen und über die Notwendigkeit eines Corona-Tests. Unverändert bleibt hingegen, dass sich mittels Corona-Test positiv getestete Kinder in Isolation begeben müssen und die Eltern vom Contact Tracing Team des Kantonsärztlichen Dienstes kontaktiert werden. Fällt der Corona-Test bei Kindern negativ aus, dürfen sie die Schule, die Tagesstruktur oder die Kita wieder besuchen, sobald sie ohne fiebersenkende Medikamente während 24 Stunden fieberfrei waren und insgesamt in einem guten Allgemeinzustand sind. Diese Regelung entspricht den bisherigen Richtlinien zum Schul- oder Kitabesuch wegen anderen Krankheiten, wie sie schon vor der Coronapandemie gegolten haben.

Die nun auf nationaler und kantonaler Ebene angepassten neuen Vorgaben verhindern, dass Kinder unnötigerweise von der Schule oder der Betreuungseinrichtung ausgeschlossen werden und dass im Winterhalbjahr mit den üblichen Häufungen anderer Erkältungskrankheiten bei Kindern das ambulante Gesundheitssystem der praktizierenden Kinderärztinnen und Kinderärzte an seine Kapazitätsgrenzen stösst, da neu Kinder mit nur leichten Symptomen nicht mehr ärztlich abgeklärt werden müssen.

Bei Jugendlichen ab 12 Jahren und bei Erwachsenen gelten die bisherigen Empfehlungen unverändert. Personen mit Symptomen, die für eine Erkrankung an Covid-19 sprechen können, bleiben zu Hause und lassen sich frühzeitig testen. Es gelten die Regeln zu Isolation und Quarantäne gemäss Richtlinien des BAG. In Basel-Stadt können sich Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren im Covid-19-Testzentrum des Universitätsspitals Basel testen lassen, wenn sie nur leichte Symptome haben und in einem guten Allgemeinzustand sind. Bei ausgeprägten Symptomen sollen sich Jugendliche primär an ihre Ärztin oder ihren Arzt wenden oder sich im Universitäts-Kinderspital beider Basel testen lassen.

Weitere Auskünfte

Dr.med. Markus Ledergerber, MPH Tel. +41 61 267 45 30, markus.ledergerber@bs.ch Leiter Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

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