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Alkohol- und Tabaktestkäufe zeigen Wirkung

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Insgesamt 150 Testkäufe von Bier, Wein und E-Zigaretten hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt im vergangenen Jahr im Kanton Basel-Stadt mit Jugendlichen im Schutzalter durchgeführt. Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen wurden dabei tendenziell besser eingehalten als in den Vorjahren.

Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige und der Verkauf von Spirituosen, Tabakwaren, Tabakersatzprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige sind in Basel-Stadt verboten. Die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements setzen sich dafür ein, dass die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Deshalb haben sie im Jahr 2020 wie in den Vorjahren Testkäufe in Auftrag gegeben. Dabei versuchten jugendliche Testkaufende in basel-städtischen Verkaufsstellen Alkohol und E-Zigaretten zu kaufen.

In 25 Prozent der Fälle wurde Bier oder Wein an Jugendliche verkauft. Dies stellt eine Verbesserung zur letzten Testkaufserie mit Bier und Wein dar (2017: 42 Prozent). Erstmalig wurden 2020 Testkäufe zu E-Zigaretten durchgeführt, wobei in 14 Prozent der Fälle E-Zigaretten an Jugendliche unter dem gesetzlichen Schutzalter verkauft wurden. Mit einer Verkaufsquote von insgesamt 21 Prozent ist eine leichte Verbesserung gegenüber den Vorjahren zu erkennen. Dennoch ist die Zahl der illegalen Verkäufe an Jugendliche noch zu hoch. Deshalb bleibt die Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen auch in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt in der Präventionsarbeit.

Das Tragen einer Hygienemaske hat einen Einfluss auf die Verkaufsquote

Die Auswertung der Testergebnisse zeigt zudem: Bei den Testkäufen von Bier und Wein machte es einen erheblichen Unterschied, ob dabei eine Maske getragen wurde oder nicht (ab dem 24. August 2020 wurde im Kanton Basel-Stadt für Verkaufslokale und Einkaufszentren eine Maskentragpflicht eingeführt). Mit Maske wurde in 38 Prozent der Fälle Alkohol an Jugendliche verkauft. Ohne Maske lag die Verkaufsquote von Alkohol bei 7 Prozent. Bei den E-Zigaretten kann aufgrund der geringen Anzahl der erfolgten Testkäufe mit Maske nur bedingt eine Aussage getroffen werden, ob das Tragen einer Maske einen Unterschied ausmachte. Die vorliegenden Zahlen weisen aber auf eine höhere Verkaufsquote mit Maske hin.

Kostenloses Unterstützungsmaterial und Beratung

Zur Unterstützung des Detailhandels, der Gastronomie und von Veranstaltern bietet der Kanton Basel-Stadt zahlreiche Projekte und Angebote im Bereich Jugendschutz an. Informationen dazu sowie die Möglichkeit zur Bestellung von kostenlosen Unterstützungsmaterialien sind auf der Website www.jugendschutzbasel.ch zu finden.

Weitere Auskünfte

Antonio De Feo, Tel. +41 61 267 41 89 Medizinische Dienste, Leiter Programm Suchtprävention

Gesundheitsdepartement

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