Ambulante Zulassungssteuerung in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Anhörung gestartet
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eröffnen heute die Anhörung zur kantonalen Umsetzung der Bundesvorgaben für die ambulante Zulassungssteuerung. Alle Kantone müssen diese per 1. Juli 2025 umsetzen. Die beiden Kantone sehen in fünf medizinischen Fachgebieten eine Zulassungsbeschränkung vor. Spitäler, Fachverbände und weitere Kantone der Nordwestschweiz können sich bis Mitte Februar 2025 im Rahmen der Anhörung äussern.
In den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind Spitäler, Ärztegesellschaften, weitere Fachverbände, Organisationen und Kantone der Nordwestschweiz eingeladen, sich an der Anhörung betreffend Umsetzung der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich vom 23. Juni 2021 zu beteiligen. Diese Höchstzahlenverordnung überträgt den Kantonen die Aufgabe, das ambulante Versorgungsangebot für Ärztinnen und Ärzte bedarfsgerecht zu regulieren, indem sie in bestimmten medizinischen Fachgebieten und Regionen Höchstzahlen festlegen, um so die Anzahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte zu beschränken.
Die neue Höchstzahlenverordnung muss von allen Kantonen spätestens bis zum 1. Juli 2025 umgesetzt werden. Die Berechnungsgrundlage des Bundes, die sogenannten Versorgungsgrade, wurden dafür vom Bund revidiert. Mit einer Teilrevision der Gesundheitsgesetze haben die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, nun sollen die zwischenzeitlich ausgearbeiteten kantonalen Verordnungen den Vollzug sicherstellen.
Im Kanton Basel-Stadt wird damit die seit 1. April 2022 bestehende Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich mit derzeit acht regulierten Fachgebieten abgelöst. Der Bund hatte in einer Übergangsphase von 2021 bis 2025 eine vorgezogene Steuerung aufgrund kantonaler Daten ermöglicht.
Neu fünf beschränkte Fachgebiete mit Höchstzahlen
Mit den vom Bund vorgegebenen Versorgungsgraden für fachärztliche praxisambulante und spitalambulante Versorgung liegen mittlerweile neue Berechnungsgrundlagen vor. Diese wenden die Kantone unter Berücksichtigung von eigenen Gewichtungsfaktoren an.
In beiden Kantonen sollen fünf Fachgebiete beschränkt werden: Angiologie (Gefässerkrankungen), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Zudem wird eine Höchstzahl pro Kanton festgelegt. Der Vollzug wird aufgrund des Territorialprinzipes kantonal sein: Die Zulassung gilt nur für den Kanton, in dem sie erteilt wurde.
Die Anhörung dauert bis zum 18. Februar 2025. Die Verordnungen treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2025 in Kraft.
Hinweise
Weitere Auskünfte
Regierungsrat Lukas Engelberger
Regierungsrat Thomi Jourdan
Gesundheitsdepartement
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