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Vogelgrippe: Basel-Stadt seit heute Beobachtungsgebiet mit erhöhter Wachsamkeit

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Seit Ende 2024 haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa zugenommen, ebenso in der Schweiz. Seit heute Donnerstag, 16. Januar 2025, wird deshalb das Beobachtungsgebiet für die Vogelgrippe auf den Kanton Basel-Stadt ausgeweitet. Das territoriale Beobachtungsgebiet umfasst einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Ufer des Rheins.

Derzeit überwintern wie alle Jahre wildlebende Wasservögel an unseren Gewässern. Am 11. November 2024 wurde dabei der erste Vogelgrippe-Fall im Kanton Uri festgestellt. Weitere Fälle in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen und aktuell Bern folgten. Betroffen waren bisher ein Schwan sowie mehrere Möwen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in diesem Zusammenhang am 13. Dezember 2024 eine Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza erlassen. In dieser Verordnung werden unter anderem Kontroll- und Beobachtungsgebiete ausgewiesen. Ab Donnerstag, 16. Januar 2025, wird dieses Beobachtungsgebiet nun vom Bund auch auf den Kanton Basel-Stadt ausgeweitet («Rhein-abwärts bis Basel», wie es dazu in der Bundesverordnung heisst).

Massnahmen für Geflügelhaltende

Im Beobachtungsgebiet gelten spezifische Massnahmen. Sie zielen darauf ab, das Auftreten bzw. die Ausbreitung des Virus frühzeitig einzudämmen und damit unsere Geflügelhaltungen zu schützen. So haben die Geflügelhaltenden ihre Tiere besonders genau zu beobachten und verdächtige Krankheitsanzeichen wie Erkrankungen der Atemwege, Rückgänge in der Legeleistung und verminderte Futter- oder Wasseraufnahme sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Die allgemeine Anwendung von Biosicherheitsmassnahmen wie stalleigene Schuhe und Kleider, Händehygiene bleibt besonders zu beachten. Alle Geflügelhaltende, die ihren Tierbestand noch nicht registriert haben, sind zudem angehalten, diesen dem Veterinäramt Basel-Stadt umgehend zu melden.

Was bedeutet es für die allgemeine Bevölkerung?

Für die Bevölkerung besteht aktuell keine Gefahr. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist höchst selten und nur durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Tieren oder Kadavern möglich. Sichtlich kranke oder tot aufgefundene Wildvögel sollten daher generell nicht berührt werden. Sie sind dem Veterinäramt, der Polizei oder der Wildhut umgehend und mit genauen Angaben zum Fundort zu melden. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können unter Einhaltung der allgemeinen Hygienemassnahmen ohne Bedenken konsumiert werden.

Weitere Auskünfte

Michel Laszlo

Kantonstierarzt, Leiter Kantonales Veterinäramt Basel-Stadt

Gesundheitsdepartement

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