Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zu den Steuersenkungen

Medienmitteilung

Grosser Rat

WAK präsentiert Paket mit Steuersenkungen für natürliche und juristische Personen von rund 100 Millionen Franken -- Die Wirtschafts- und Abgabekommission des baselstädtischen Grossen Rates hat ihre Anträge und Berichte zu den drei aktuellen steuerpolitischen Geschäften vorgelegt. Sie lehnt die "Mittelstands-Initiative" der SVP sowie die FDP-Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer ab und legt dazu je einen Gegenvorschlag mit moderateren Steuersenkungen vor. Bei der Gewinnsteuer will die WAK den Maximal-Satz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 20 Prozent senken - allerdings rascher als der Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer werden gestaffelt; sie erfolgen nur bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Einkommenssteuer für natürliche Personen ("Mittelstands-Initiative" der SVP, Bericht Nr. 09.1118.04)

Die WAK empfiehlt die Initiative der SVP zur Ablehnung. Sie ist mehrheitlich der Ansicht, dass durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle von geschätzt CHF 115 Millionen der kurzfristig abschätzbare finanzielle Spielraum des Kantons strapaziert und zu einseitig ausgeschöpft würde.

Anders als der Regierungsrat will die Kommission den Stimmberechtigten dazu aber einen Gegenvorschlag vorlegen. Dieser sieht eine schrittweise Senkung des Einkommenssteuer-Tarifs für Einkommen bis CHF 200'000 für Einzelpersonen resp. CHF 400'000 pro Ehepaar von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent vor. Dadurch werden die meisten steuerpflichtigen natürlichen Personen steuerlich um etwa 5 Prozent entlastet. Die Senkung erfolgt in drei Schritten ab 2012. Der zweite und dritte Entlastungsschritt erfolgen nur bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Vermögenssteuer für natürliche Personen (Initiative der FDP, Bericht Nr. 09.1122.04)

Die WAK empfiehlt die Initiative der FDP zur Ablehnung. Sie beantragt stattdessen, die Vermögenssteuer-Freibeträge ab 2012 auf der gleichen Höhe wie in Basel-Landschaft festzulegen (75'000 CHF pro steuerpflichtige Person resp. 150'000 CHF pro Ehepaar). Das Entlastungsvolumen beträgt geschätzt CHF 6 Millionen jährlich.

Gewinnsteuer für juristische Personen (Bericht Nr. 10.0902.02)

Die WAK beantragt zudem - wie zuvor bereits der Regierungsrat - eine schrittweise Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 20 Prozent. Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in drei Schritten. Zunächst soll der Gewinnsteuer-Maximal-Satz auf das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt werden. Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den Folgejahren, sofern jeweils im Vorjahr keine Rezession zu verzeichnen ist und die Nettoschulden-Quote mindestens einen Promille-Punkt unter dem Schwellenwert für die Schuldenbremse (6.5 Promille) liegt. Dadurch werden insbesondere die ertragsstarken Basler Unternehmen entlastet. Das Entlastungsvolumen resp. die geschätzten Mindereinnahmen für den Kanton betragen nach vollständiger Umsetzung rund 48 Millionen CHF pro Jahr.

Die WAK ist überzeugt, mit den drei Berichten ein Gesamtpaket vorzulegen, das zu einer spürbaren Attraktivitätssteigerung für Basel-Stadt als Wohnort und Wirtschaftsstandort führen wird, und dessen finanzielle Auswirkungen auf den kantonalen Haushalt verkraftbar bleiben.

Hinweise

Der Bericht ist ab sofort unter www.grosserrat.bs.ch abrufbar, in der Datenbank sowie in der Aktuellspalte.

Weitere Auskünfte

Lukas Engelberger Präsident der Wirtschafts- und Abgabekommission Mail: kontakt@lukasengelberger.ch Tel: 079 689 01 46