Die Basler Verwaltung arbeitet gut - die Mängelliste der GPK enthält keine tiefgreifenden Missstände aber doch diverse Empfehlungen
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates bescheinigt der Arbeit von Regierung und Verwaltung für das vergangene Jahr im Allgemeinen eine hohe Qualität. Sie macht aber noch Schwachstellen bei der Umsetzung der Verwaltungsreform RV09 aus und vermag nicht für alle Amtsstellen eine klare Strategie zu erkennen. Im Fokus der GPK standen auch die vielen regierungsrätlichen und departementalen Kommissionen; sie hinterfragt teilweise deren Wirksamkeit.
Die GPK hat zur Beurteilung der Arbeit der Staatsverwaltung im vergangenen Jahr diverse Hearings durchgeführt und direkte Besuche in Ämtern abgestattet. In ihrem Jahresbericht 2009 formuliert sie zu rund 45 Themenbereichen Empfehlungen zuhanden der Regierung.
Lob von der GPK erhalten beispielsweise die Datenschutzstelle für ihr waches Auge auf die staatliche Videoüberwachung sowie die Finanzkontrolle, deren erweiterte Kompetenzen sich als wertvoll erwiesen hätten. Die Polizei erntet von der GPK Unterstützung für den Ausbau der Gewaltprävention und den Dialog mit Jugendlichen. Weiter habe etwa das Bauinspektorat das Inkrafttreten des Rauchverbots in Gaststätten gut kommuniziert.
Regierungs- und Verwaltungsreform (RV09)
Am 1. Januar 2009 konnte die neu organisierte Verwaltung ihre Arbeit aufnehmen. Wie eine Standortbestimmung der Regierung nach einem Jahr und eine Umfrage zeigen, ist die RV09 von den Betroffenen mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Probleme ergaben sich aber bei gewissen interdepartementalen Schnittstellen (z.B. zwischen dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt sowie dem Bau- und Verkehrsdepartement bei der Abfallentsorgung). Deshalb empfiehlt die GPK dem Regierungsrat, zur Verhinderung weiterer Friktionen die umstrittenen Aufgabenbereiche neu zu strukturieren und Kompetenzgrenzen entsprechend zu verlagern. Schwierig messbar sind derzeit Wirkung und Effizienz der neu geschaffenen Planungsstelle Kantons- und Stadtentwicklung im Präsidialdepartement. Die GPK sieht den Beweis einer Schnittstellenreduktion und damit eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe durch die Schaffung dieser Abteilung noch nicht erbracht. Auch bei der im Präsidialdepartement angesiedelten Koordinationsstelle Integration Basel vermag die GPK zwar vielfältige Projekte, aber noch keine klare Strategie zu erkennen.
Regierungsrätliche und departamentale Kommissionen
Einmal mehr setzte sich die GPK zudem mit der Wirksamkeit und Effizienz der insgesamt 76 regierungsrätlichen und departementalen Kommissionen auseinander. Infolge wiederholter Kritik der GPK hat sich die Lage bei zwei dieser Kommissionen tiefgehend verändert. Während die Zahnpflegekommission, welche seit über zwei Jahren nicht mehr tagte, im Rahmen des neuen Gesundheitsgesetzes aufgehoben werden soll, hat die Energiekommission zu neuer Unabhängigkeit und Wirksamkeit gefunden. Die GPK wird das Thema weiterverfolgen und erwartet vom Regierungsrat, dass er seinerseits die Notwendigkeit und Wirksamkeit jeder Kommission periodisch überprüft.
Ausschaffungen Minderjähriger und fehlende Therapieplätze
Zu heftigen Reaktionen in Öffentlichkeit und Politik hatte im Frühjahr geführt, dass ein minderjähriger Ausschaffungshäftling eine Nacht unbekleidet in einer Sicherheitszelle des Ausschaffungsgefängnisses Bässlergut verbringen musste. In der Folge führte das zuständige Departement neben Sofortmassnahmen eine Untersuchung durch und gewährte sowohl der Ombudsstelle wie auch der GPK vollständige Akteneinsicht. Die GPK stellt fest, dass der Ausschaffungshäftling die Behörden mit seinem renitenten Verhalten an ihre Grenzen gebracht hatte und dass dabei Schwachstellen im Verfahrensablauf evident wurden. Sie begrüsst die selbstkritische Auseinandersetzung des Departements mit dem Vorfall und die daraus gezogenen Lehren.
Die GPK stellt sich weiter hinter die Forderung der Gerichte, mehr Therapieplätze für psychisch beeinträchtigte Straftäter im Straf- und Massnahmensvollzug bereitzustellen.
Zusammenarbeit mit Regierung und Verwaltung
Um ihrer Aufgabe nachzukommen, ist die GPK auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat und der Verwaltung angewiesen. In der Regel ist dieser Dialog von Offenheit und gegenseitigem Respekt geprägt. Stellt die GPK jedoch fest, dass ihr Informationen vorenthalten oder bei Befragungen ausweichende Antworten gegeben werden, versteht sie dies einerseits als Misstrauensvotum und ist andererseits bereit, ihre Rechte beim Regierungsrat konsequent einzufordern. Wie weit diese Rechte gehen, war im vergangenen Jahr Gegenstand eines Rechtsgutachtens, welches die Regierung in Auftrag gegeben hatte. Dabei ging es um die Frage, inwieweit die GPK auch Einsicht in laufende Verfahren nehmen darf. Obwohl der GPK in diesem Gutachten ein grundsätzliches Akteneinsichtsrecht in alle Geschäfte des Regierungsrates zugestanden wird, muss die GPK sich aus formalen Gründen von diesem Gutachten distanzieren. Im Sinne der Gewaltentrennung kann es nicht Sache der Exekutive sein, die Kompetenzen der Legislative festlegen zu wollen. Die GPK hofft, künftig in keine weiteren Rechtsstreitigkeiten mit der Regierung verwickelt und vielmehr als Partner wahrgenommen zu werden und ihre gesetzlich vorgegebene Aufsichtspflicht im Sinne eines optimal funktionierenden Staatswesens umfassend wahrnehmen zu können.
Hinweise
Der GPK-Bericht für das Jahr 2009 ist unter www.grosserrat.bs.ch/kommissionen/gpk/ im Internet abrufbar.