Tagesordnung für die Grossratssitzungen vom 9. und 10. Juni 2010
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat beschliesst unter anderem über die Theater-Staatsbeiträge und das Informations- und Datenschutzgesetz -- Der Grosse Rat behandelt am 9. und 10. Juni die Finanzierung für das Theater Basel für die nächsten vier Spielzeiten. Weiter liegen ihm das neue Informations- und Datenschutzgesetz und das neue Film- und Trägermediengesetz vor und er kann definitiv eine strengere Schuldenbremse beschliessen. Als Gegenvorschlag zur Städte-Initiative fordert die vorberatende Kommission eine 5-prozentige Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.
Das Theater Basel soll seine Rolle als kulturelle Leitinstitution und Dreispartenbetrieb weiterhin wahrnehmen und seine Breitenwirkung ausbauen können. Im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen haben sich die Regierungen der beiden Basel deshalb auf eine gemeinsame Finanzierung des Theaters geeinigt, die - nach drei aufeinander folgenden Sparrunden - eine substanzielle Mittelaufstockung vorsieht. Der baselstädtische Beitrag besteht neben der jährlichen (teuerungsbedingt um 1,5 Mio. erhöhten) Grundsubvention von 30,1 Mio. Franken aus Beiträgen an Pensionskasse, Orchesterleistungen, Gebäudeunterhalt und Mieten; für die Spielzeiten 2011/12 bis 2014/15 sind das zusammen 189,2 Mio. Franken. Basel-Landschaft soll in diesem Zeitraum insgesamt 17 Mio. Franken als neue Subvention ausrichten, zusätzlich zum bisherigen und weiterzuführenden Beitrag von jährlich 4 Mio. Franken aus der Kulturvertragspauschale. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt der Finanzierung einstimmig zu. Sie hat den Beschlussantrag aber mit einer Ausstiegsklausel ergänzt, falls der Landkanton den Staatsbeiträgen nicht im vereinbarten Umfang zustimmt.
Dem Grossen Rat liegen sodann zwei neue Gesetze zur Beratung vor. Das Informations- und Datenschutzgesetz bringt für die Behörden den Wechsel vom traditionellen Geheimhaltungsgrundsatz zum Öffentlichkeitsprinzip: Jede Person erhält einen durchsetzbaren Anspruch auf Zugang zu Informationen, welche die staatlichen Stellen besitzen - wobei dieses Zugangsrecht zum Schutz von öffentlichen oder privaten Interessen weiterhin kein uneingeschränktes ist. Das geltende Datenschutzrecht wird an die technologische Entwicklung angepasst und präzisiert die Voraussetzungen für staatliche Videoüberwachung. Als zulässiger Zweck erwähnt wird nicht mehr nur der Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen, sondern auch die Verfolgung solcher strafbarer Handlungen. Die Aufbewahrungsfrist für Videos wird von 24 Stunden auf eine Woche verlängert. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) stimmt der Vorlage einstimmig zu, beantragt aber einige Änderungen. So präzisiert sie das Recht, die Bekanntgabe von Personendaten sperren zu lassen und verpflichtet die Behörden ausdrücklich dazu, Betroffene auf das Sperrrecht hinzuweisen. Weiter will eine JSSK-Mehrheit die Ombudsstelle nicht zwingend als Schlichtungsstelle einsetzen.
Das «Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und Abgabe von elektronischen Trägermedien» ist ein partnerschaftliches Gesetz, in dessen Zentrum ein verbesserter Kinder- und Jugendschutz steht. Künftig sollen in den beiden Basel für den Zugang zu Kinos sowie zu Videos, DVDs, Computer-, Konsolen- und Videospielen die gleichen Alterslimiten gelten; eine gemeinsame Medienkommission wird diese festlegen. Verkäufer von Trägermedien werden verpflichtet, die Altersbeschränkung auf den Produkten auszuweisen. Der Landrat hat seine Version des Gesetzes bereits im Oktober 2009 verabschiedet. Die JSSK beantragt dem Grossen Rat nun einstimmig eine Gesetzesversion, die von jener des Landrats in keinem Punkt grundsätzlich abweicht. Ihre Änderungsanträge gegenüber dem Ratschlag betreffen insbesondere die Bedingungen für ein tieferes Zutrittsalter bei Kindern und Jugendlichen in Begleitung erwachsener Personen sowie die Strafbarkeit.
Zu reden geben dürfte sodann der Gegenvorschlag der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) zur Städte-Initiative. Während die Initiative innerhalb von zehn Jahren eine Reduktion von 20 bis 25 Prozent des motorisierten Individualverkehrs auf Basels Strassen verlangt, will eine knappe UVEK-Mehrheit eine solche um 5 Prozent im Umweltschutzgesetz festschreiben. Die Minderheit folgt dem Gegenvorschlag der Regierung, welcher den motorisierten Individualverkehr auf dem heutigem Stand plafonieren will, wobei die Hochleistungsstrassen ausgenommen wären. Den vom Regierungsrat beantragten neuen Rahmenkredit "Langsamverkehr" von 10 Mio. Franken für die Jahre 2011 - 2014 begrüsst die UVEK.
Den ersten Leistungsauftrag an die verselbständigten Industriellen Werke Basel samt Gesamtinvestitionen von 658 Mio. Franken für die Jahre 2010 bis 2013 empfiehlt die UVEK mit Ergänzungen zur Genehmigung. Ein Änderungsrecht am Leistungsauftrag hat der Grosse Rat grundsätzlich nicht. Weil sich Regierung und IWB-Geschäftsleitung mit den Ergänzungen einverstanden erklärt haben, verzichtet die UVEK darauf, Rückweisung zu beantragen. Die Änderungen zielen unter anderem auf weitere CO2-Reduktionen ab.
Schliesslich kann der Grosse Rat definitiv über eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes beschliessen, wonach die maximale Nettoschuldenquote - definiert als Nettoschuld des Kantons relativ zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz - von 7,5 auf 6,5 Promille gesenkt wird. Die strengere Schuldenbremse hatte der Grosse Rat per Motion im Februar eingefordert, entgegen der Empfehlung des Regierungsrates.
Unter den über fünfzig parlamentarischen Vorstössen finden sich eine Motion, die im Kirchengesetz eine Anzeigepflicht von Geistlichen im Fall eines Verdachts auf strafbare Handlungen verankern will, sowie diverse Anzüge rund um das Thema Velo.
An der Bündelitag-Sitzung des Grossen Rates vom 23. und 24. Juni wird wie immer unter anderem die Staatsrechnung behandelt (separate Tagesordnung folgt).
Hinweise
Vollständige Tagesordnung: