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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 19. und 26. März 2025

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Grosse Rat beschliesst in der Märzsitzung über die Ausweitung der Pflicht von Firmen, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Weiter geht es um eine bessere Information für Menschen, die womöglich Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Strengere Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen (Zweite Lesung) 

Seit 2020 verpflichtet eine Bundesregelung Unternehmen ab 100 Angestellten dazu, eine betriebsinterne Analyse der Lohngleichheit von Frauen und Männern durchzuführen. Der Grosse Rat überwies dem Regierungsrat im gleichen Jahr eine Motion, die kantonal eine strengere Kontrollpflicht fordert und eine Lohngleichheitsanalyse bereits ab 50 Mitarbeitenden verlangt. Der Regierungsrat legte in der Folge ein neues Lohngleichheitsanalysengesetz vor, dem die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) im September 2024 mit 7 zu 6 Stimmen zustimmte. Die Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten. 

In der Grossratssitzung vom letzten November kam es zu Unklarheiten aufgrund eines Antrags, der anstelle von 50 Mitarbeitenden auf 50 Vollzeitäquivalente abstellen wollte. Der Grosse Rat wies die Vorlage deshalb für eine nochmalige Beratung an die WAK zurück. Diese hält nun mit 7:6 Stimmen unverändert am bisherigen Antrag und damit an der Regierungsvorlage fest. Den Antrag, auf Vollzeitäquivalente abzustellen, lehnt sie fast einstimmig ab. 

Gemäss Regierungsvorlage würden zusätzliche 169 Unternehmen mit 12'000 Arbeitnehmenden unter die Pflicht fallen. Die Lohngleichheitsanalyse muss alle vier Jahre wiederholt werden, bei einmalig positivem Resultat werden die Firmen aber von der Analysepflicht befreit.

Marketing Baloise Session 

Für die Verlängerung des Marketing-Engagements des Kantons im Rahmen der Baloise Session beantragt der Regierungsrat 648’600 Franken (2025-2028). Der Kanton nutzt den jährlichen Musikevent seit 2021 als Plattform zur Vermarktung der Wortmarke Basel; gegenüber der ersten Laufzeit bleibt der Beitrag unverändert. Die WAK unterstützt die Vorlage einstimmig.

Bessere Information zu Ergänzungsleistungen

Im Kanton Basel-Stadt beziehen rund 30 Prozent der Bezugsberechtigten keine Ergänzungsleistungen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, Personen, die potenziell gesetzlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, künftig regelmässig anzuschreiben und sie auf einen möglichen Anspruch hinzuweisen. Mit dieser Massnahme soll die Nichtbezugsquote verringert werden. Der Regierungsrat erfüllt damit auch einen Auftrag des Grossen Rates. Für den Kanton ergeben sich durch die Motivation von mehr Menschen zur Antragstellung geschätzte Kosten von jährlich 3,2 Mio. Franken. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich, weil zur Identifikation der Nichtbezügerinnen und Nichtbezüger systematisch Steuer- und Sozialleistungsdaten verknüpft und analysiert werden.

Die Gesundheits- und Sozialkommission stimmt der Vorlage einstimmig zu. Sie verweist darauf, dass bereits bei den Prämienverbilligungen eine aktive Ansprache von Bezugsberechtigten erfolgt. Die Kommission fordert Informationen in möglichst einfacher Sprache und in Übersetzung. Zudem sollen auch die Angehörigen von Bezugsberechtigten auf die Leistungen sensibilisiert werden.

Bericht der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) und der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) zum Ratschlag betreffend Campus Gesundheit

Der Bericht der BRK und GSK, welcher bereits im August 2023 publiziert, aber im Grossen Rat noch nicht behandelt wurde, soll nun auf Antrag BRK an sie zurückgewiesen werden, damit die neuen Entwicklungen beraten werden können. 

Wahlen in IGPK und trinationale Gremien

Der Grosse Rat nimmt ausserdem mehrere Wahlen vor, bei denen es um die Delegation von Grossratsmitgliedern geht. Zu besetzen sind die baselstädtischen Sitze in den fünf interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen (IGPK) von Institutionen mit mehrkantonaler Trägerschaft. Es handelt sich um das Kinderspital, die Universität, die Schweizerischen Rheinhäfen, die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Polizeischule Hitzkirch. Den IGPK gehören pro Trägerkanton mehrere Parlamentsmitglieder an. Sie überprüfen jährlich die Einhaltung des Staatsvertrags und nehmen zur Rechnung und zu weiteren Themen Stellung. Weiter sind die baselstädtischen Sitze in zwei Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu besetzen: dem Districtsrat und dem Oberrheinrat. 

Petition zu Matthäuskirchplatz

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat dem Platz bei der Matthäuskirche im Kleinbasel vergangenes Jahr den offiziellen Namen Matthäuskirchplatz erteilt. Ein Quartierverein wehrt sich gegen diesen Namen mit der Petition «Matthäusplatz bleibt Matthäusplatz». Die Petitionskommission regt an, den Beschluss nochmals zu überdenken und dabei die Quartierbevölkerung einzubeziehen. 

Berufliche Vorsorge für Grossratsmitglieder 

Parlamentsmitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit aufgrund des politischen Mandats reduzieren, können bei der Altersvorsorge finanzielle Nachteile erfahren. 2022 überwies der Grosse Rat deshalb einen Vorstoss, wonach Ratsmitglieder einen Beitrag an die berufliche Vorsorge erhalten sollenDas Ratsbüro schlägt dem Grossen Rat nun mit 6:1 Stimmen vor, Sitzungsgelder der beruflichen Vorsorge zu unterstellen. Damit möglichst viele Ratsmitglieder profitieren, wird das Pensionierungsalter auf 70 festgelegt. Für Selbständigerwerbende ist die Versicherung freiwillig und Mitglieder, die unter der Eintrittsschwelle liegen, sollen die Arbeitgeberbeiträge ausbezahlt erhalten. Die jährlichen Kosten werden für den Kanton mit rund 240'000 Franken veranschlagt.

Parlamentarische Vorstösse 

Unter den parlamentarischen Vorstössen findet sich eine Motion, die eine Verlängerung der Videoüberwachung auf der Dreirosenanlage fordert. Eine weitere neue Motion verlangt, dass die Entschädigung der Umkleidezeit für Polizei und Rettung mittelfristig durch Zeit statt Geld erfolgt. 

Bereits ein erstes Mal überwiesen wurden zwei Steuer-Motionen. Die erste fordert aufgrund der hohen Überschüsse beim Kanton ein Steuersenkungs-Paket in Höhe von etwa 150 Mio. Franken pro Jahr. Die zweite will, dass der Grosse Rat künftig jährlich über den Steuerfuss entscheidet, um schneller auf finanzielle Entwicklungen reagieren zu können. Der Regierungsrat lehnt beide Motionen ab. Motionen werden für den Regierungsrat erst bei einer Zweitüberweisung zum verbindlichen Auftrag.

Eine Motion der Geschäftsprüfungskommission verlangt, dass die kantonale Informatik zentral und departementsübergreifend organisiert wird. Dafür soll IT BS mehr Kompetenzen erhalten. Der Regierungsrat beantragt eine Zweitüberweisung als weniger verbindlichen Anzug, da die Motion in den Zuständigkeitsbereich von Regierung und Verwaltung eingreife.

Hinweise

Vollständige Tagesordnung

www.grosserrat.bs.ch/to 

Weitere Auskünfte

Herter

Balz
Grossratspräsident