In der Fussgängerzone haben Fussgänger stets Vortritt
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Trotz blauen Signalen keine Grauzone -- Vor einigen Wochen wurde in der Innenstadt die Signalisation ersetzt und das in die eidgenössische Signalverordnung aufgenommene blaue Signal "Fussgängerzone" montiert. Der Bekanntheitsgrad dieses Signals ist bei den Verkehrsteilnehmern allerdings mangelhaft. Das führte zu Missverständnissen.
Die neue Signalisierung brachte für die Fussgänger eine deutliche Verbesserung. So darf der ausnahmsweise zugelassene Fahrzeugverkehr in der ganzen Fussgängerzone höchstens im Schritttempo fahren und muss den Fussgängern stets den Vortritt gewähren. Da in der Fussgängerzone die Velos und Motorfahrräder den anderen Fahrzeugen gleichgestellt sind, müssen das Velo und das Töffli während der Sperrzeit geschoben werden.
Nun hat sich aber gezeigt, dass die "neuen" blauen Schilder, die immerhin bereits vor vier Jahren in die eidgenössischen Signalverordnung aufgenommen worden und als korrekte Signalisierung von Fussgängerzonen vorgeschrieben sind, nicht allen bekannt sind. Die Folge davon: In den Fussgängerzonen werden seit der Neusignalisation vermehrt Übertretungen festgestellt. Polizistinnen und Polizisten haben zudem oft Mühe, Verstösse zu ahnden. Vor allem ältere Verkehrsteilnehmer, denen in der Fahrschule eingetrichtert wurde, blaue Signale seien Hinweisschilder und nur rote Signale sind Verbotsschilder, fallen oft aus allen Wolken.
Ob altes rotes oder neues blaues Signal: In den drei Fussgängerzonen "Freie Strasse", "Steinenvorstadt" und "Spalenberg" sind das Fahrverbot und die damit verbundene Einhaltung der Vorschriften zwingend. Die Ausnahmen sind mit Zusatztafeln deklariert.