Häusliche Gewalt: Tagung der Interventionsstellen in Liestal
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Die schweizerischen Interventionsstellen und -projekte diskutierten gestern in Liestal weitere Massnahmen im Kampf gegen die häusliche Gewalt - eine traurige Notwendigkeit wie die jüngsten Tötungsdelikte in den Kantonen Aargau und Bern belegen.
Gestern fand die dritte Tagung der Konferenz schweizerischer Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt statt. Organisiert wurde sie von der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt des Kantons Baselland - sie gehört zur Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, und dem Interventionsprojekt Halt-Gewalt Basel-Stadt. Die Tagung beschäftigte sich mit dem Thema "Gemeinsam für den Opferschutz". Daran teilgenommen haben rund 50 Personen aus Stellen gegen häusliche Gewalt, darunter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Opferhilfe-Einrichtungen, Gleichstellungsbüros und Soziologinnen, die häusliche Gewalt erforschen. Diskutiert wurde u.a., ob sich eingesetzte Instrumente, wie beispielsweise die Notfallkarte oder Checklisten für Behörden oder polizeiliche Interventionen bei Gewalt-meldungen bewährt haben. Gerade letztere haben durch die tragischen Ereignisse der letzten Wochen - Mordfälle in Schöftland (AG) und Ittigen (BE) - brisante Aktualität erhalten.
Die Konferenz setzt sich aus den beiden Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt der Kantone Baselland und Zürich sowie den vier Interventionsprojekten aus Basel-Stadt, Bern, St. Gallen und Luzern zusammen. Die gemeinsamen Hauptziele sind:
- Gewalt stoppen
- Opfer schützen
- Täter zur Verantwortung ziehen.
Um den Schutz und die Sicherheit gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder zu verbessern, erarbeiten die Interventionsstellen gemeinsam mit allen involvierten Behörden und privaten Institutionen (Polizei, Gerichte, Gesundheitswesen, Frauenhaus, Opferhilfestelle etc.) eine Palette von Interventionen und Massnahmen. Dazu gehören neue Vorgehensweise der Behörden, insbesondere der Polizei und der Gerichte, oder soziale Trainingsprogramme für gewaltausübende Männer.
Ende Februar hat sich die Konferenz auch an der Vernehmlassung zu einer Bun-desstrafprozessordnung beteiligt. In der Antwort der Konferenz wird betont, dass im Strafverfahren die Opfer vermehrt zu berücksichtigen sind. Wegen der besonderen Dynamik und dem Machtgefälle zwischen Täter und Opfern wird von Versöhnungs- und Vergleichsverhandlungen oder der Wiedergutmachung abgeraten. Zudem wird auf das grosse öffentliche Interesse an staatlicher Intervention bei häuslicher Gewalt hingewiesen.