Offene Grenzen im Kampf gegen das Verbrechen
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag tritt in Kraft -- Am 1. März 2002 tritt der schweizerisch-deutsche Polizeivertrag in Kraft. Dieser Staatsvertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zu-ständigen Polizeibehörden. Die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und den schweizerischen Grenzkantonen steht damit auf einer siche-ren rechtlichen Grundlage. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages ist die deutsch-schweizerische Grenze für polizeiliche Ermittlungen kein Hindernis mehr.
Die Schweiz als Nicht-Mitglied der Europäischen Union ist vom Sicherheitskonzept nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen ausgeschlossen. Die polizeiliche Zusam-menarbeit zwischen den Schweizer Grenzkantonen und Baden-Württemberg erfolgte dar-um bisher auf der Basis guter und vertrauensvoller Kontakte untereinander. Mit dem schweizerisch-deutschen Polizeivertrag, der am 1. März 2002 in Kraft tritt, wird nun diese bisherige Kooperation auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Darüber hinaus räumt der Vertrag den Polizeibeamten auch Befugnisse im jeweiligen anderen Land ein, die bei poli-zeilichen Ermittlungen ein pragmatisches und effizientes Vorgehen ermöglichen. Das Ver-tragswerk gilt als europäisches Modell für eine optimale Sicherheitskooperation zwischen zwei Staaten. Es geht in Teilbereichen sogar über die Möglichkeiten der polizeilichen Zu-sammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten hinaus.
Kernstück des Vertrages ist die schnelle, direkte und unbürokratische Zusammenarbeit der Polizeidienststellen in den Grenzgebieten. Ein hoher Kooperationsbedarf zwischen den beiden Ländern besteht nicht nur in den Bereichen der organisierten Kriminalität, sondern auch in der üblichen "Alltagskriminalität". Der Vertrag umschreibt deshalb auch sehr genau die Möglichkeiten, gerade in Grenznähe unbürokratisch und ohne Umwege über die jewei-ligen Zentralstellen schnell und effizient vorzugehen, so zum Beispiel bei der Aufklärung von Straftaten oder zur Fahndung nach Straftätern. Auch für die direkte Verfolgung von Straftätern oder die grenzüberschreitende Observation sind weitreichende Möglichkeiten geschaffen worden. So erlaubt der Vertrag ausdrücklich etwa die Nacheile über die deutsch-schweizerische Grenze und umgekehrt. Nacheilende Polizeibeamte haben auch die Befugnis, Tatverdächtige jenseits der Landesgrenze an Ort und Stelle festzuhalten, bis dann die jeweils nationalen Kräfte die eigentliche Festnahme und den weiteren Vorgang übernehmen. Festgeschrieben ist im Vertrag sodann auch die gegenseitige Unterstützung bei Grossereignissen und Katastrophen.
Die Polizeidirektion Lörrach und die Kantonspolizei Basel-Stadt betrachten den Polizeiver-trag als neue Dimension einer bilateralen Sicherheitspartnerschaft. Sie haben ihre Einsatz-kräfte in den letzten Wochen und Monaten über den Inhalt des 50 Artikel umfassenden Vertrages informiert und in dessen Umsetzung intensiv geschult.