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Rekurs abgelehnt – das Nachtfahrverbot in der Dornacherstrasse bleibt

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Das Nachtfahrverbot in der Dornacherstrasse wird beibehalten. Das Polizei- und Militärdepartement hat einen Rekurs gegen die entsprechende verkehrspolizeiliche Anordnung abgewiesen. Hingegen wurde ein Rekurs gegen die Einführung eines Nachtfahrverbotes in der Gundeldingerstrasse gutgeheissen. Eine Umfahrungsroute würde hier zu einer unverhältnismässigen Belastung der Anwohner führen.

Im August 2000 wurde in der Dornacherstrasse probehalber ein Nachtfahrverbot eingeführt. Mit gut vierjähriger Verspätung konnte damit versuchsweise eingeführt werden, was bereits im Juni 1996 als verkehrspolizeiliche Anordnung im Kantonsblatt publiziert worden war. Dagegen war ebenso wie gegen ein gleichzeitig publiziertes Nachtfahrverbot in der Gundeldingerstrasse Rekurs ergriffen worden. Nach Auswertung des Versuchs hat das Polizei- und Militärdepartement nun den Rekurs gegen das Nachtfahrverbot in der Dornacherstrasse abgelehnt. Jener gegen ein Nachtfahrverbot in der Gundeldingerstrasse wurde gutgeheissen.

Der Versuch in der Dornacherstrasse ergab eine Verkehrsabnahme von 23 Prozent oder durchschnittlich 143 Fahrzeuge pro Nacht und eine Senkung der Lärmbelastung für die etwa 4000 Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem kam es auf der angebotenen Umfahrungsroute zu keinerlei Problemen. In der Begründung des ablehnenden Entscheides hält das PMD fest, dass bis zur Erstellung einer Umfahrungsstrasse das Nachtfahrverbot in der Dornacherstrasse als erster Schritt für eine Verkehrsberuhigung im Gundeldingerquartier sachlich wie rechtlich begründet ist.

Anders hingegen beurteilt das PMD die Situation in der Gundeldingerstrasse, weshalb der Rekurs gegen ein Nachtfahrverbot auf dieser Hauptachse gutgeheissen wurde. Hier kann keine echte Entlastungsroute angeboten werden. Die Gundeldingerstrasse muss einen wesentlichen Teil des Zufahrtsverkehrs zum Bruderholz aufnehmen. Eine Umwegstrecke wäre mit 1200 Meter doppelt so lange wie die Umfahrung der Dornacherstrasse. Zusammen mit dem Nachtfahrverbot in der Dornacherstrasse würde sich auf den Umfahrungsstrassen eine Massierung des nächtlichen Verkehrs ergeben, verbunden mit einem unerwünschten erhöhten Schadstoffausstoss, was den dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zugemutet werden kann. Die Beibehaltung des Nachtfahrverbotes in der Dornacherstrasse entspricht auch dem Willen der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission des Grossen Rates, die zu zwei im September und Oktober 2001 eingereichten Petitionen für ein Nachtfahrverbot Stellung zu nehmen hatte. In ihrer Sitzung vom 6. März 2002 hat die Kommission diese Petition abschliessend beraten und sich mit grossem Mehr für die Beibehaltung des Nachtfahrverbotes in der Dornacherstrasse ausgesprochen.

Eine wirksame Verkehrsentlastung des Gundeldingerquartiers vom Durchgangsverkehr bedingt eine Umfahrungsstrasse. Der Regierungsrat hat Studien für eine derartige Entlastungsstrasse in die Wege geleitet. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2002 vorliegen.

Hinweise

Alles Medienmitteilungen des Polizei- und Militärdepartementes können auch unter www.pmd.bs.ch abgerufen werden

Justiz- und Sicherheitsdepartement