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Elektronischer Strafvollzug als erfolgversprechende Alternative

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Ergebnisse des Schweizer Pilotprojekts unter Basler Leitung -- Der Modellversuch des elektronischen Strafvollzugs (Electronic Monitoring EM) anstelle von Freiheitsstrafen wurde nach dreijähriger Pilotphase abgeschlossen. Fazit der wissenschaftlichen Begleituntersuchung: EM stärkt die Selbstdisziplin der Straftäter wirkt sich positiv auf das Familienleben aus und ist darüber hinaus kostengünstiger als andere Strafvollzugsformen.

Die Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt und Genf haben 1999 bis 2002 einen Modellversuch mit elektronischer Überwachung anstelle von Freiheitsstrafen durchgeführt. Ende Oktober 2003 wurden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung dem Bund präsentiert. Heute wurden sie an einer Medienorientierung des Justizdepartements der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Ziele des Modellversuchs Electronic Monitoring waren, einen sozialverträglichen Strafvollzug zu ermöglichen, der hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Selbstverantwortung des Straftäters stellt. Darüber hinaus sollte Electronic Moni-toring Strafcharakter haben und gleichzeitig gezieltere Hilfeleistungen zulassen. Überdies sollte der elektronische Strafvollzug günstiger sein als der herkömmliche.

Erfolgversprechender Modellversuch
631 Verurteilte haben ihre Strafen während der dreijährigen Versuchsphase in Form von Electronic Monitoring verbüsst. Im Kanton Basel-Stadt beliefen sich die Strafen auf maximal zwölf Monate. 130 elektronische Fussfesseln waren in Betrieb. Insgesamt wurden knapp 16’000 technische Alarme ausgelöst, wobei nur 978 Mal unmittelbar interveniert werden musste. 413 Mal kam es zu Sanktionen und Verwarnungen. 62 Mal wurde das Programm verschärft und die Freizeit verkürzt. Bei knapp 4% der Straftäter musste der Vollzug mittels Electronic Monitoring abgebrochen und in eine Gefängnisstrafe umgewandelt werden.

Electronic Monitoring hat den Test mehr als bestanden. Die technischen Geräte führten zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten und die Selbstdisziplin der Verbüssenden, das vereinbarte Programm einzuhalten, erwies sich als erstaunlich hoch. Daneben ermöglicht die "Strafverbüssung in Freiheit" ein grosses Spektrum an individuell abgestimmten Betreuungsleistungen. Nur bei 108 Teilnehmenden wurde kein expliziter Betreuungsbedarf festgestellt und nur gerade 6 Verbüssende durchliefen das Programm tatsächlich vollständig ohne Betreuungsleistung. Die Hilfeleistung umfasste allgemeine Durchhaltehilfe (38%), medizinische Hilfe (9%), psychologische Hilfe (10%), Bewältigung der Alkoholsucht (16%), Bewältigung der Drogensucht (4%), Arbeitsreintegration (3%), Unterstützung bei der Ordnung finanzieller Belange (6%), soziale Beratung der Paare oder Familie (4%), generelle soziale Reintegration (9%) und andere Hilfeleistungen (1%).

Besonders bemerkenswert ist die Beurteilung dieser neuartigen Form des Straf-vollzugs durch die Partnerinnen der meist männlichen (93%) Straftäter. Die Be-fürchtungen bezüglich häuslicher Gewalt erwiesen sich als unbegründet. Die be-fragten Partnerinnen sprachen im Gegenteil häufig von einer Vertiefung und Belebung der Paarbeziehung mit mehr Zeit für Diskussionen und grösserer Verlässlichkeit des Partners bis hin zu vermehrter Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.

Electronic Monitoring ist mit geschätzten Kosten von durchschnittlich 54 Franken pro Vollzugstag die kostengünstigste Vollzugsform der Schweiz. Sie unterbietet sogar die gemeinnützige Arbeit, die auf 60 Franken pro Tag geschätzt wird. Im Vergleich zur eng verwandten halbstationären Gefängnisstrafe, der Halbgefangenschaft, mit 114 Franken Kostgeld pro Tag, ist Electronic Monitoring 60 Franken günstiger.

Weitere Auskünfte

Dominik Lehner, Leiter Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste Gesamtprojektleiter Electronic Monitoring Tel.: 061 / 267 81 02 E-Mail: Dominik.Lehner@bs.ch

Justiz- und Sicherheitsdepartement