Koordiniertes Vorgehen beim Jugendschutz
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Der regelmässige Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Schweiz nimmt deutlich zu. Besonders beliebt sind dabei die gesüssten alkoholischen Getränke Alcopops. Von den im Jahr 2001 verkauften 28 Millionen Fläschchen Alcopops wurden mindestens 23 Prozent durch unter 18-Jährige konsumiert obwohl der Verkauf an diese gesetzlich verboten ist. Das Polizei- und Militärdepartement sowie das Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt reagieren nun mit einem koordinierten Massnahmenpaket um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen nimmt stark zu. Studien der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol und andere Drogenfragen (SFA) belegen, dass 16 Prozent der 11 bis 16-jährigen wöchentlich Alkohol trinken, Tendenz steigend! Die Situation wird durch den Verkauf von Alcopops noch verschärft: Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 39 Millionen Fläschchen dieses süssen Alkoholgetränks verkauft, welches vor allem bei Mädchen beliebt ist. Bei 15 bis 16-jährigen Knaben wird Bier als alkoholisches Getränk am meisten konsumiert. Gemäss Jugendschutzbestimmungen dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen und Alcopops verkauft werden, für Bier und Wein gilt die Altersgrenze sechzehn. Dennoch gelangen Jugendliche immer wieder in den Besitz von alkoholischen Getränken.
Massnahmenpaket soll unerwünschte Entwicklung stoppen
Auch in Basel kam es in den vergangenen Monaten zu verschiedenen Vorfällen nach exzessivem Alkoholkonsum. Daher erarbeitete eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe das Massnahmenpaket "Alkohol und Jugendschutz", welches zielgerichtete Massnahmen vorschlägt: Die Regierungsräte Tschudi und Schild haben in einem Schreiben alle Personen, die im Besitz einer Bewilligung sind, im Kanton Basel-Stadt Alkohol zu verkaufen oder diesen in Restaurationsbetrieben auszuschenken, aufgefordert, sich an die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu halten. Der Kanton Basel-Stadt bietet den Alkoholverkaufsstellen und Restaurationsbetrieben einen kostenlosen Kurs zum Thema "Alkoholverkauf und Jugendschutz" an. Dieser soll das Verkaufs– und Servicepersonal sensibilisieren und ihnen vermitteln, wie sie mit den jugendlichen Kunden an der Kasse und im Restaurant umgehen können. Oft stehen diese im Mittelpunkt des Interessenkonflikts von Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes, Kundenfreundlichkeit und Gewinnerwirtschaftung. Testkäufe in der ganzen Schweiz zeigen, dass mindestens 55 Prozent der Jugendlichen Alkoholika einkaufen konnten, die ihnen aufgrund ihres Alters nicht hätten abgegeben werden dürfen Seit September 2003 werden Festveranstalter, die eine Gelegenheitswirtschaftbewilligung einholen, speziell auf die Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Die derzeit laufende Grundlagen- und Ursachenforschung soll speziell auf Basel bezogene Zahlen liefern, welche die Basis für weitere Präventionsmassnahmen sind.
Werbebeschränkungen im Jugendschutzbereich
Als wichtige flankierende Massnahme beim Jugendschutz soll die Werbung für Alkohol (und Tabak) im Kanton Basel-Stadt noch klarer geregelt werden. Im Kanton Basel-Stadt ist die Plakatwerbung für alkoholische Getränke und Tabak auf öffentlichem Grund seit 1997 verboten. Nicht geregelt ist hingegen die Plakatwerbung auf privatem Grund, welcher von der Öffentlichkeit einsehbar ist. Der Regierungsrat hat den Ratschlagsentwurf für eine ergänzende Gesetzesänderung genehmigt, der diesen Widerspruch ausräumen soll.
Verstärkte Kontrollen
Die Gewerbepolizei hat die Problematik schon früh erkannt; in den letzten Jahren sind die Bewilligungstellen, also die Restaurants und Geschäfte, in denen Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden darf, mehrfach angeschrieben und auf die Bestimmungen im Jugendschutz aufmerksam gemacht worden. Es gab und gibt neben der Aufklärung und den Kontrollen auch Massnahmen: In den letzten zwei Jahren haben die Administrativen Dienste des PMD gegen 21 Betriebe Ermittlungen eingeleitet und deren Betreiber verzeigt. Mittlerweile sind 13 Verfahren abgeschlossen und 12 Personen rechtskräftig verurteilt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die hängigen Verfahren bis Ende 2003 auch noch abgeschlossen werden. Bei den Problembetrieben handelt sich dabei vor allem um Quartierlädeli im Gundeli, im St. Johann und im Kleinbasel. Sowohl in den Gastrobetrieben wie auch bei den Grossverteilern werden die Bestimmungen des Jugendschutzes grösstenteils eingehalten. Die Kontrollen, ob an Jugendliche und Kinder verbotenerweise alkoholische Getränke abgegeben oder verkauft werden, werden ab sofort massiv verstärkt. Dabei erhält die Gewerbepolizei Unterstützung von der Kantonspolizei. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, wird ohne vorherige Warnung verzeigt. Weitere mögliche Massnahmen sind der Entzug der Alkoholverkaufsbewilligung oder der Betriebsbewilligung.