Schiessanlage Allschwilerweiher: Gespräche mit Baselland parallel zu Weiterzug ans Bundesgericht
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Regierungsrat Jörg Schild hat mit Befriedigung von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Koellreuter Kenntnis genommen und wird mit den Betreibern der Schiessanlagen Lachmatt Schürfeld und Rauschenbächlein das Gespräch über eine Mitbenützung dieser Anlagen durch Basler Schützen aufnehmen. Trotzdem will man das Sanierungsprojekt Allschwilerweiher weiterverfolgen; Basel-Stadt wird das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichtes zum Allschwilerweiher ans Bundesgericht weiterziehen. Damit wollen sich die baselstädtischen Behörden alle Optionen offen halten um die vom Bund geforderte Durchführung des Obligatorischen weiterhin zu ermöglichen.
Das Baudepartement und das Polizei- und Militärdepartement des Kantons Basel-Stadt sind übereingekommen, das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichtes vom 6. August 2003 und die damit verbundene Verweigerung der Baubewilligung für die Sanierung der Schiessanlage Allschwilerweiher an das Bundesgericht weiterzuziehen. Dies ungeachtet des heute Freitag veröffentlichten konkreten Angebotes aus dem Kanton Basel-Landschaft, wonach die Basler Schützen unter bestimmten Voraussetzungen in die Baselbieter Schiessanlagen Lachmatt, Schürfeld und Rauschenbächlein aufgenommen werden könnten. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht ist allerdings erst ab schriftlicher Urteilseröffnung möglich.
Die Anfechtung des Urteils des Kantonsgerichtes beim Bundesgericht dient der höchstrichterlichen Überprüfung des überraschend ausgefallenen Richterspruchs. Dies nicht nur in Bezug auf die Anwendung des Verunstaltungsverbotes, sondern auch betreffend der umweltschutzrechtlichen, insbesondere lärmrechtlichen Fragestellungen.
Zudem ist die politische Durchsetzbarkeit der jetzt vorgeschlagenen Auslagerungslösung für die Basler Schützen in den möglichen Standortgemeinden im Kanton Basel-Landschaft nicht gesichert. Im Falle der Schiessanlage Lachmatt entscheiden letztlich die Gemeindeversammlungen von Muttenz und Birsfelden sowie der Einwohnerrat von Pratteln über eine Aufnahme der städtischen Schützen. Es sei daran erinnert, dass bereits 1998 der Muttenzer Gemeinderat nach intensiven, zweijährigen Vorverhandlungen überraschend von einem Projekt Abstand nahm, das den Ausbau der Schiessanlage Lachmatt (Kosten für Basel-Stadt: ca. 8 Mio. Franken) vorsah, um auch die Basler Schützen aufnehmen zu können.
Die baselstädtischen Behörden wollen sich deshalb die Option offen halten, um das vom Basler Souverän an der Urne beschlossene Projekt zur Sanierung der Schiessanlage Allschwilerweiher realisieren zu können, sollten die Verhandlungen mit den Betreibern der Schiessanlagen Lachmatt, Schürfeld und Rauschenbächlein zu keinem befriedigenden Abschluss führen. Regierungsrat Jörg Schild will diese Gespräche raschmöglichst aufnehmen und hat sich bereits an der letzten Regierungssitzung vom 19. August entsprechend mandatieren lassen.
Um bis zum Vorliegen einer definitiven Lösung die Emissionen einer nicht sanierten Schiessanlage Allschwilerweiher so gering wie möglich zu halten, erwägt der Kanton Basel-Stadt zudem die Aufhebung der Freizügigkeit für Obligatorisch-Schützen ab kommendem Jahr.