SVP-Plakat wird nicht verboten
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das umstrittene Wahlplakat der SVP Basel-Stadt mit dem Konterfei von Top-Terrorist Bin Laden wird nicht verboten. Regierungsrat Jörg Schild hat als Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes einen entsprechenden Entscheid der Administrativen Dienste korrigiert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt seien mündig genug um selbst entscheiden zu können, was geschmacklos sei. Der Rekurs der SVP gegen den Entscheid der Gewerbepolizei ist zudem hinfällig, da er nicht mit einer rekursfähigen schriftlichen Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung der Partei mitgeteilt worden war, sondern nur - wie in den wenigen bisherigen Fällen Usus - als Information gegenüber der für den Aushang zuständigen Allgemeinen Plakatgesellschaft. Der Wirbel um das Plakat ist zudem Anlass, entsprechende negative Entscheide den involvierten Parteien ab sofort mittels rekursfähiger schriftlicher Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.