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Herrlich so ein "Rheinschwumm" – aber aufgepasst!

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Das Schwimmen im Rhein wird immer beliebter. An heissen Sommertagen sind es Hunderte die bachab schwimmen den Münsterhügel an sich vorbeiziehen lassen und die Strömung geniessen. Ohne Regeln und einige Verbote geht's aber leider nicht.

So ein "Rheinschwumm" kann entweder ein beglückendes Erlebnis sein...oder lebensgefährlich. In lebhafter Erinnerung bei den Beteiligten sind immer noch die Schwimmtests mit erfahrenen Tauchern, welche die Kantonspolizei Basel-Stadt vor einigen Jahren nach einem tödlichen Badeunfall im Hinterwasser des mittleren Pfeilers der Eisenbahnbrücke unternommen hat. Den durchtrainierten Polizeitauchern drehte es an dieser Stelle zuerst die Beine, und dann zog es sie fünf Meter in die Tiefe. Sie erreichten die Wasseroberfläche erst wieder mit Hilfe ihrer aufgeblasenen Notwesten. Ein "gewöhnlicher" Schwimmer hat an dieser Stelle keine Chance – die gefährlichen Wasserwirbel im "Neer", dem Fachausdruck für Hinterwassser, ziehen ihn unweigerlich in die Tiefe. Diese besondere Gefahrenstelle ist zwar signalisiert, noch besser ist es allerdings, die Eisenbahnbrücke gar nicht zu unterschwimmen. Und wenn es schon sein muss, dann nur in Ufernähe!

Ganz generell gilt - Rheinschwimmer/innen meiden alle Brückenpfeiler und inbesondere deren Bug- und Hinterwasser. Und wenn wir schon bei den Gefahren sind: Auf dem Rhein tummeln sich nicht nur Freizeitkapitäne mit Motorbooten, Wasserfahrer, Kanuten und Ruderer. Auch für die Grossschiffahrt ist diese Wasserstrasse sehr wichtig. Auf ihrer Talfahrt sind diese grossen Schiffe sehr schnell und kommen leise von hinten. Deshalb schwimmt man nicht in den Schiffahrtsrinnen sondern eher am Ufer - idealerweise auf der Kleinbasler Seite. Auch das Schwimmen von einem Ufer zum anderen ist mit Gefahren verbunden. Talwärts fahrende Schiffe können nicht ausweichen! Deshalb empfiehlt es sich ständig Umschau zu halten. Zudem gilt auch beim Baden im Rhein die Grundregel "Sehen und gesehen werden!". Je nach Sonneneinstrahlung und Blendwirkung werden die Schwimmerinnen und Schwimmer von den Schiffs- und Bootsführern nicht oder erst spät erkannt. Eine möglichst grellfarbene Badekappe oder ein signalfarbener Kleidersack tut hier gute Dienste. Und weil irgendwelche Dummköpfe immer wieder leere Flaschen in den Rhein schmeissen, sind wegen der Scherben Badeschlappen empfehlenswert.

Ohne Verbote geht es leider nicht ganz. So darf man in den Hafenbecken, und längs der Ufer des Hafengebietes ebensowenig baden wie in der Stauhaltung des Kraftwerkes Birsfelden und unterhalb des Stauwehrs. Gefährlich und darum verboten ist das Springen von den Brücken, weil nicht nur Schiffe unter der Brücke durchfahren, sondern auch plötzlich Schwimmer auftauchen - schon manche "Mutprobe" hat so mit einem Unfall geendet. Generell verboten ist das Sich-treiben-Lassen auf Luftmatratzen und Luftschläuchen und das Betreten von Landungstegen und Fischergalgen.

Baden im Rhein ist nur etwas für gute Schwimmerinnen und Schwimmer und auch wenn es noch so schön ist: Kleinkinder mit "Flügeli" haben im Rhein nichts zu suchen. Und noch eine letzte wichtige Empfehlung: "Schwimme nie allein !" So kann man sich im Notfall helfen und mit anderen macht es erst noch mehr Spass!

Hinweise

Qualitätskontrollen der Flusswasser: Medienmitteilung des Sanitätsdepartements

Basler Rheinschwimmen vom Dienstag, 10. August 2004: Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG

Weitere Auskünfte

Klaus Mannhart Tel. 061-267 71 41

Justiz- und Sicherheitsdepartement