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Jugendschutz und Neue Medien

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Das Justizdepartement befürwortet einen verbesserten Jugendschutz im Bereich Neue Medien. Entsprechende Vorarbeiten sind durch die kantonale Fachabteilung Jugend Familie und Prävention (AJFP) eingeleitet worden. Der Handlungsbedarf wird auch von verschiedenen Vertretern kantonaler Filmkommissionen bestätigt die sich letzte Woche in Lausanne erstmals zu einem Informationsaustausch getroffen haben.

Fachpersonen aus dem Bereich Gewaltprävention sowie aus der Wissenschaft sind sich einig, dass zwischen gewaltverherrlichenden Medien wie Videos, DVD’s und Computerspielen und der real ausgeübten Gewalt einzelner Jugendlicher ein Zusammenhang besteht. Das Justizdepartement begrüsst daher die jüngste Diskussion über die Wirkung von Gewalt bei Videospielen, die eine parlamentarische Anfrage von Nationalrat Jean Henri Dunant ausgelöst hat. Der Handlungsbedarf wird auch von verschiedenen Vertretern kantonaler Filmkommissionen betont, die sich letzte Woche in Lausanne zu einer ersten gesamtschweizerischen Zusammenkunft getroffen haben. Dabei wurde hervorgehoben, dass die bestehenden Bundesregelungen ungenügend seien. Bei der Revision des eidgenössischen Filmgesetzes hat man leider darauf verzichtet, den Jugendschutz im Bereich Neue Medien gesamtschweizerisch zu regeln. Der so genannte "Brutaloartikel" im Schweizerischen Strafgesetzbuch gewährleistet keinen ausreichenden Schutz. Die verschiedenen kantonalen Regelungen für Film und Neue Medien erschweren zudem eine flächendeckende und wirksame Regelung.

Handlungsbedarf erkannt
Insbesondere der Verkauf Neuer Medien muss nach Ansicht des Justizdepartements neu geregelt werden, will man einen wirksamen Jugendschutz und eine nachhaltige Prävention erreichen. Das Justizdepartement hat deshalb bereits letztes Jahr zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft begonnen, verschiedene Varianten einer neuen kantonalen Rechtsnorm zu prüfen. Mit einer neuen kantonalen Regelung sollen insbesondere die Aufgaben der bisherigen Filmkommission erweitert und ergänzt werden. Dabei soll unter anderem die Bevölkerung vermehrt für die Problematik von gewaltverherrlichenden Medien sensibilisiert werden. Betroffene Eltern sollen überdies beraten und interessierte Lehrpersonen informiert werden. Es wurde zudem geprüft, ob die in anderen europäischen Staaten geltenden Jugendschutzregelungen in eine neue kantonale Gesetzgebung übernommen werden können. Dieses Vorhaben ist Teil des Politikplans 2005-2008.

Inzwischen wurde das Problem auch von anderen Kantonen erkannt und es wird in den entsprechenden Fachgremien diskutiert. Wenn auch eine eidgenössische Lösung das langfristige Ziel bleiben muss, wird es in den kommenden Jahren noch an den Kantonen liegen, ein Signal für einen verbesserten Jugendschutz zu setzen.

Weitere Auskünfte

Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention Tel. 061 267 80 68

Justiz- und Sicherheitsdepartement