Zusammenlegung der Inkassostelle für Alimente des Basler Frauenvereins und der Inkassostelle für Alimente des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Die beiden Inkassostellen für Alimente des Basler Frauenvereins und der Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt werden per 1. Januar 2005 zusammengelegt. Die einzige Ansprechstelle für alle Klientinnen und Klienten der kantonalen Alimentenhilfe befindet sich damit künftig im Justizdepartement am Rheinsprung 16.
Der Regierungsrat hat in diesem Frühjahr eine Zusammenführung der beiden Inkassostellen des Basler Frauenvereins und der Vormundschaftsbehörde beschlossen. Durch die Zusammenlegung der beiden Inkassostellen für Alimente sollen Synergien geschaffen und damit Kosten eingespart werden. Die Vormundschaftsbehörde übernimmt diejenigen Mitarbeiterinnen der Inkassostelle des Basler Frauenvereins, die sich nicht für eine andere berufliche Lösung entschieden haben.
Für die Klientinnen und Klienten der Inkassostelle des Basler Frauenvereins bedeutet dies, dass ihre Dossiers zwischen dem 1. September 2004 und dem 1. Januar 2005 an die Inkassostelle für Alimente des Kantons Basel-Stadt übergeben und von dort aus bearbeitet werden. Über den genauen Zeitpunkt des Wechsels werden die Klientinnen und Klienten persönlich informiert.
Die Vormundschaftsbehörde ist bestrebt, den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Die übertretenden Klientinnen und Klienten werden am Rheinsprung weiterhin eine qualitativ gute Dienstleistung erhalten, so wie sie dies von der Inkassostelle des Basler Frauenvereins her gewohnt sind.