Freispruch für Basler Polizisten auch in zweiter Instanz
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und die Kantonspolizei Basel-Stadt haben mit Befriedigung vom Freispruch ihres Mitarbeiters durch das Appellationsgericht in Reims vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung mit unabsichtlicher Todesfolge in Amtsausübung Kenntnis genommen. Gleichzeitig geben sie ihrem Bedauern über den tragischen Ausgang des Vorfalles vom 23. August 2001 Ausdruck und bekunden der Familie des Opfers ihr Beileid.
Der Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Gewaltanwendung mit Todesfolge ohne Absicht in zweiter Instanz bestätigt die Notwendigkeit des Schusswaffeneinsatzes durch Angehörige des baselstädtischen Polizeikorps, die sich einem unmittelbar drohenden Angriff ausgesetzt sahen.
Das Appellationsgericht in Reims bestätigt mit seinem Freispruch das Urteil des Geschworenengerichtes in Colmar vom Februar 2004, wogegen die Staatsanwaltschaft rekurriert hatte.