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Gleichstellung am Arbeitsplatz einfordern

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Neue Datenbank im Internet dokumentiert Entscheide nach Gleichstellungsgesetz -- Wie wehren sich Frauen gegen diskriminierende Lohnunterschiede Entlassungen oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Anlässlich des Internationalen Frauentages geht die Datenbank "www.gleichstellungsgesetz.ch"->www.gleichstellungsgesetz.ch< mit zusätzlichen 150 Schlichtungsfällen und Gerichtsentscheiden aus elf Deutschschweizer Kantonen online. Dabei wurde auf der bereits bestehenden Datenbank zu Zürcher Fällen aufgebaut. Neu sind nun über 250 Entscheide zu geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung abrufbar darunter auch 27 Entscheide aus dem Kanton Basel-Stadt. Ziel der Datenbank ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und den Ablauf einer Klage zu informieren. Überdies will sie Personalfachleuten Juristinnen und Juristen sowie Medienschaffenden Grundlagen für präventive Massnahmen oder Recherchen bieten.

Nach wie vor ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz nicht umfassend gewährleistet. Die Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentiert zahlreiche Beispiele von Klagen über geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung. Gesammelt wurden rund 250 Entscheide nach Gleichstellungsgesetz von Frauen, einigen Männern und von Verbänden. Sie wehrten sich gegen Lohndiskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing oder missbräuchliche Entlassung und Willkür bei der Anstellung. In der Datenbank sind auch 27 Schlichtungsfälle und Gerichtsurteile aus dem Kanton Basel-Stadt dokumentiert, die von Lohnklagen über sexuelle Belästigung bis zu Diskriminierung betreffend Pensionierung reichen.

Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es seit Mitte 1996, sich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu wehren. Ziel der Datenbank ist es, Hemmschwellen abzubauen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu informieren, wie sie ihr Recht einfordern können. Über die Dokumentation www.gleichstellungsgesetz.ch erhalten zudem Personalfachleute Hinweise für präventive Massnahmen im Betrieb und juristische Fachleute sowie Medienschaffende Grundlagenmaterial für ihre Recherchen. Einfache Suchfunktionen bieten Zugang zu Diskriminierungsart, Arbeitsbereich oder dem Beruf der Klägerin. Die Dokumentation wird periodisch aktualisiert. Neben der Fallsammlung enthält sie Wegleitungen durch die Gerichtsinstanzen und zahlreiche Links zu Fach- und Beratungsstellen.

Das Projekt steht unter der Trägerschaft der Gleichstellungsbüros aus elf Kantonen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Zürich. Es wird vom Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz unterstützt.

Weitere Auskünfte

Bettina Bannwart Gleichstellungsbüro Basel-Stadt Tel. 061 267 66 81 Judith Wissmann Lukesch Rechtsanwältin, Zürich Tel. 044341 53 45

Justiz- und Sicherheitsdepartement