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Schwimmen im Rhein: Statt mehr Verbote mehr Prävention

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Das Schwimmen im Rhein bleibt weiterhin und ohne zusätzliche Verbote erlaubt. Hingegen soll die Prävention massiv verstärkt und der Rhein in eine blaue (ungefährliche) Schwimmzone und eine rote (gefährliche) Schiffahrtszone eingeteilt werden. Den Schwimmenden soll es selbst überlassen bleiben inwieweit sie sich beim Überqueren des Rhein in Gefahr begeben wollen. Derzeit wird geprüft ob die blaue Schwimmzone entlang des Kleinbasler Rheinufers mit blauen Bojen markiert werden kann.

Bei einem Unfall im September 2004 wurden zwei Rheinschwimmerinnen schwer verletzt. Unmittelbar danach veranlasste Regierungsrat Jörg Schild eine umfassende Überprüfung der Sicherheit auf dem Rhein und die Erarbeitung eventuell notwendiger Massnahmen zu deren Verbesserung. Diese Analyse ist nun abgeschlossen. In Absprache mit der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG), der Rheinschiffahrtsdirektion und anderer involvierten Stellen wurde beschlossen, auf zusätzlich Verbote zu verzichten. Das Schwimmen im Rhein soll also weiterhin im bisherigen Rahmen erlaubt sein. Mit einer intensivierten Präventionsarbeit soll aber auf die Gefahren vor allem in der Mitte des Rheins aufmerksam gemacht werden, wo es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Schwimmern und der Grossschiffahrt kommt.

Um diese Gefährdung der Schwimmenden durch die Grosschiffahrt deutlich zu machen, soll der Rhein in eine blaue Schwimmzone und eine rote Schiffahrtszone eingeteilt werden, in welcher das Schwimmen gefährlich ist. Diese Zone sollen in der jährlich neu veröffentlichten Rheinkarte der SLRG eingetragen und in Präventionsaktionen einem möglichst breiten Publikum bewusst gemacht werden. Wer den Rhein überquert und dabei auch die rote Zone durchschwimmt, muss wissen, dass er sich dadurch in Gefahr begibt.

Geprüft wurde ausserdem, ob zur Sicherheit der Schwimmer auf Teilstrecken des Rheins eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Kleinschiffahrt eingeführt und das Wasserskifahren nur noch ab Johanniterbrücke talwärts gestattet werden soll.

Auch bei der Kleinschiffahrtsverordnung will man aber auf Aenderungen verzichten. Es bestehen bereits einschlägige Gsetzesartikel, nach welchen sich die Motorbootführer den örtlichen Begebenheiten anpassen müssen (Wellenschlag, Ufernähe, Signalisation etc.).

Derzeit wird noch abgeklärt, ob die blaue Schwimmzone entlang des Kleinbasler Ufers mit blauen Bojen deutlich signalisiert werden kann.

Weitere Auskünfte

Herbert Benz, Telefon 061 / 267 72 70 Chef Dienst für Logistik Kantonspolizei Basel-Stadt

Justiz- und Sicherheitsdepartement