10 Jahre Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz in Basel-Landschaft und Basel-Stadt - ein Grund zum Feiern?
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Seit 1. Juli 1996 ist das Bundesgesetz über Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft. Es schreibt vor dass die Kantone Schlichtungsstellen einrichten müssen welche die Parteien im Falle von geschlechtsbezogenen Diskriminierungsstreitigkeiten beraten und versuchen eine Einigung herbeizuführen. Damit soll nach Möglichkeit ein Gerichtsverfahren vermieden werden.
Noch im selben Jahr wurden in Basel-Landschaft und Basel-Stadt die Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz ins Leben gerufen. Die Schlichtungsstellen sind paritätisch (mit Vertreter/innen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden) zusammengesetzt. Sie tagen in Dreierbesetzung unter dem Vorsitz der Präsidentin.
Im Hinblick auf das 10-Jahr-Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes gab der Bund eine Untersuchung über die Wirkung des Gleichstellungsgesetzes in Auftrag. Die Auswertung der bisher in der Schweiz durchgeführten Schlichtungsverfahren ergab, dass die Schlichtungsstellen massgeblich zur Lösung von Konflikten in Gleichstellungsfragen (z.B. bei sexueller Belästigung, diskriminierender Kündigung, diskriminierenden Arbeitsbedingungen) beitragen und die Gerichte durch hohe Einigungsquoten entlastet werden. Die Einigungsquote ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. Im Kanton Basel-Stadt liegt sie bei vergleichsweise guten 60 Prozent; im Kanton Basel-Landschaft lässt sich die Bilanz mit 47 Prozent immer noch sehen.
Trotz guter Chancen auf eine aussergerichtliche Einigung und damit einen schnellen Abschluss des Verfahrens werden die Schlichtungsstellen von den Betroffenen nur relativ selten angerufen, wohl häufig aus Angst vor Stellenverlust oder späteren Repressionen am Arbeitsplatz. Es ist zu hoffen, dass mit zunehmendem Bekanntheitsgrad des Gleichstellungsgesetzes und seiner positiven Wirkungen in den nächsten 10 Jahren durchdringen wird, dass den Betroffenen ein wirksames Verfahren zur Streitbeilegung zur Verfügung steht und die Schlichtungsstellen deshalb auch vermehrt angerufen werden.