Interkantonale Gleichstellungskampagne mit einem Jubiläumsapéro gestartet
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das Gleichstellungsbüro Basel-Stadt die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Baselland der Frauenrat Basel-Stadt sowie die basellandschaftliche "gruppe 14. Juni" feiern gleich mehrere gleichstellungsrelevante Jubiläen: 10 Jahre Gleichstellungsgesetz 15 Jahre Frauenstreik 25 Jahre Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und 35 Jahre allgemeines Stimm- und Wahlrecht. Mit einer Plakat- und Postkartenkampagne in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region werben die Initiantinnen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf.
Mit einer breit angelegten Plakat- und Postkartenkampagne in Trams und Bussen der Region werben Gleichstellungsbüro und Frauenrat des Kantons Basel-Stadt, die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Baselland sowie die basellandschaftliche "gruppe 14. Juni" für das Ziel, Mädchen und Knaben die gleichen Möglichkeiten im Erwerbsleben zu geben. Das Motto "Wenn sie gross sind, haben beide die gleichen Chancen im Beruf" steht stellvertretend für die zahlreichen Anstrengungen, die für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsalltag noch unternommen werden müssen.
10 Jahre Gleichstellungsgesetz
Obschon das Gleichstellungsgesetz von 1996 die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben verlangt, kommt dieses Gesetz im Vergleich zur bestehenden Ungleichstellung zu wenig zur Anwendung. Das Gleichstellungsgesetz ist bei Arbeitgebenden und Beschäftigten zu wenig bekannt. Zudem wagen sich betroffene Frauen meist erst zu wehren, wenn sie ihre Stelle bereits verloren haben. Die landesweite Evaluation der rund 500 Schlichtungs- und Gerichtsfälle nach Gleichstellungsgesetz hat ergeben, dass am häufigsten wegen Lohndiskriminierung, gefolgt von sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung geklagt wurde. Fortschritte sind vor allem bei den Löhnen von Angehörigen typischer Frauenberufe wie etwa bei den Kindergärtnerinnen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft erzielt worden. Den grossen Durchbruch hat das Gesetz indes nicht geschafft. Noch immer bestehen Diskriminierungen im Berufsalltag ungestraft fort. So verdienen Frauen im Schnitt 20 Prozent weniger als Männer, obwohl der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" bereits seit 25 Jahren in der Verfassung verankert ist. Ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen zum Gleichstellungsgesetz und Beratungsangeboten sowie die Plakataktion wollen die Bevölkerung für die Thematik sensibilisieren und sie ermutigen, ihre Rechte einzufordern.
Nebst der Plakataktion haben die beiden Gleichstellungsbüros die Broschüre "Zahlen? Bitte." anlässlich des Gesetzesjubiläums auf den neusten Stand gebracht. Sie führt die wichtigsten Zahlen und Fakten zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Region in den Bereichen Bildung, Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit sowie politische Beteiligung auf.
Regierungsrat Guy Morin, Leila Straumann, Leiterin des Gleichstellungsbüros des Kantons Basel-Stadt, Sabine Kubli Fürst, Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Basel-Landschaft, Elisabeth Freivogel, Anwältin und Mitautorin der Evaluation zum Gleichstellungsgesetz sowie Alexandra Hänggi, Co-Leiterin von professionnELLE äusserten sich am Jubiläumsapéro zur Wirkung des Gleichstellungsgesetzes, zur neuen Plakatkampagne und zur Neuauflage des Gender Reports "Zahlen? Bitte.". Dabei machten sich alle stark für eine erhöhte Durchsetzungskraft des Gleichstellungsgesetzes auf kantonaler und nationaler Ebene.