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Klarstellung zum illegalen Aufenthalt der "Familie M."

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Im Rahmen einer Medienkonferenz verschiedener Gruppierungen wurde letzte Woche der Aufenthaltsstatus der ecuadorischen Familie M. thematisiert die sich illegal in Basel aufhält und derzeit in der Antoniuskirche logiert. Dabei wurde der Eindruck erweckt die baselstädtischen Behörden würden mit ihrem negativen Entscheid auf ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen "unmenschlich" handeln was in der Öffentlichkeit zu kontroversen Diskussionen Anlass gab.

Für Verwirrung sorgte dabei vor allem der an der Medienkonferenz gemachte Hinweis, wonach eine "eidgenössische Härtefallkommission" einer Härtefallregelung für die Familie M. positiv gegenüberstehe. Tatsache ist, dass die Arbeitsgruppe Sans Papiers der eidgenössischen Ausländerkommission im Herbst letzten Jahres ein anonymisiertes Härtefallgesuch erhielt und dieses mit positiver Empfehlung und ohne Rechtskraft lediglich an die Anlaufstelle Sans Papiers weiterleitete, nicht aber an das zuständige Sicherheitsdepartement. Erst als Frau M. im Dezember 2005 in eine Polizeikontrolle geriet und die Anlaufstelle Sans Papiers sofort ein Gesuch um eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen für die Familie M. einreichte, erhielten die zuständigen Basler Behörden Kenntnis von diesem anonymen Härtefallgesuch an die eidgenössische Ausländerkommission.

Zur Chronologie: Der gebürtige Ecuadorianer M. geriet im Juli 2001 in Basel in eine Personenkontrolle und gab an, wenige Tage zuvor von Frankreich her illegal in die Schweiz gekommen zu sein. Er wurde deshalb wegen illegaler Einreise mit einer durch das Bundesamt für Migration verfügten Einreisesperre bis 2003 belegt. Wo er sich in der Folge aufhielt, ist unbekannt. Frau M. geriet im Zusammenhang mit einer Fahndungsaktion im September 2001 ebenfalls in eine Kontrolle der Polizei. Auch sie hielt sich illegal in der Schweiz auf und wurde deshalb wie üblich mit einer zweijährigen Einreisesperre bis September 2003 belegt. Frau M. tauchte in der Folge wie ihr Mann unter und geriet erst am 1. Dezember 2005 im Zusammenhang mit einer Fahndungsaktion der Baselbieter Polizei in eine Polizeikontrolle. Sie gab in der Einvernahme an, zusammen mit ihrem Mann im Mai 2003 nach Ecuador gereist zu sein und unter Verletzung der Einreisesperre dessen zwei und zwei eigene Kinder wiederum von St-Louis her illegal in die Schweiz gebracht zu haben. Wo sich das Ehepaar in der Zwischenzeit aufgehalten hatte, ist wegen widersprüchlicher Aussagen unklar. Ihren illegalen Aufenthalt in der Schweiz begründeten die beiden Ecuadorianer mit Schulden in ihrem Herkunftsland. Das Strafgericht verurteilte Frau M. wegen mehrfacher Missachtung einer Einreisesperre und Schwarzarbeit zu 20 Tagen Gefängnis bedingt. Auf die Verhängung einer Ausschaffungshaft wurde aus Rücksicht auf die Kinder verzichtet. In der Folge wurde der Familie die formlose Wegweisung aus der Schweiz gemäss den ausländerrechtlichen Bestimmungen des ANAG eröffnet. Gleichzeitig stellte die Anlaufstelle Sans Papiers ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Das kantonale Härtefallgremium verneinte am 15. März 2006 das Vorliegen eines Härtefalles und beschloss deshalb, das entsprechende Gesuch nicht an das zuständige Bundesamt für Migration weiterzuleiten. Auf den 6. April boten deshalb die zuständigen Stellen des Bereichs Dienste des SiD das Ehepaar M. auf, um die Modalitäten einer Ausreise zu besprechen. Diesen Termin nahmen sie nicht wahr, stattdessen erfuhren die Behörden aus den Medien, dass die Familie M. sich nun in der Antoniuskirche aufhalte. Am 7. April wurde diese Ausreisefrist für die Familie M. auf den 30. April 2006 festgelegt und ihr via das Komitee Sans Papiers mitgeteilt.

Aus den Indizien und ihren Aussagen geht deutlich hervor, dass sich das Ehepaar M. seit 2001 aus rein wirtschaftlichen Gründen und bis 2003 ohne seine Kinder illegal in der Schweiz aufhält und Einreisesperren mehrfach missachtet hat. Eine Schwester von Frau M. lebt ebenfalls illegal in der Schweiz. Eine dritte Schwester wurde zusammen mit deren Ehemann und zwei Söhnen in einem Nachbarkanton als Härtefall geregelt und lebt in der Agglomeration. Besonders stossend ist, dass das Ehepaar M. nach zweijährigem illegalen Aufenthalt in der Schweiz im Mai 2003 seine Kinder illegal in die Schweiz holte und sie nun dazu "missbraucht", um von den Behörden eine Härtefallregelung aus humanitären Gründen zu erzwingen. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren kam es auch zur Aussage der Schwestern M., dass sie zwei hier legal lebenden Landsleuten Geld für geleistete "Schlepperdienste" bezahlt hätten.

Der für die Regelung und Kontrolle von Aufenthalten zuständige Bereich Dienste des Sicherheitsdepartementes hält dazu fest, dass auch im Fall der Familie M. deren Aufenthaltstatus unvoreingenommen geprüft wurde, alle Entscheide aufgrund der gültigen Gesetzgebung getroffen worden sind und auch das rechtliche Gehör gewährt wird. Gegen den Entscheid, das Härtefallgesuch nicht an das zuständige Bundesamt für Migration weiterzuleiten, kann beim Vorsteher des SiD, in weiterer Instanz beim Regierungsrat und schliesslich beim Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Entscheid der Rekursinstanzen muss aber zwingend im Ausland abgewartet werden, da sich die Familie M. illegal hier aufhält.

Justiz- und Sicherheitsdepartement